Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 112

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Normalerweise gibt es, wenn man ein Doppelbesteuerungsabkommen ändert und ein Partner einen höheren Anteil bekommt, dann andere Bereiche, wo man eigene Wün­sche erfüllt. – Solche sind hier nicht feststellbar. Es ist eine einseitige Veränderung zu Lasten Österreichs und zugunsten der Schweiz.

Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie die öffentlichen Finanzen in der Schweiz beisammen sind. Man hört ja, dass es gerade auf der Kantons- und Gemeindeebene sehr schlecht um sie bestellt ist. Aber dass es so schlecht um sie bestellt ist, dass Anlass besteht, bei einem in Österreich laufend ansteigenden Budgetdefizit hier das Geld aus der österreichischen Steuerschatulle – bleiben wir bei diesem Wort – in die der Schweizer zu befördern, davon gehe ich doch nicht aus. Und dass dazu auch noch die Zustimmung der Abgeordneten hier erteilt wird, dazu besteht wenig Anlass.

Ich sage ganz offen: Ich vermute, dass manche andere, sagen wir einmal, nette Umgangsform zwischen Herrn Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser und seinem Schweizer Amtskollegen – ich erinnere dabei an das Projekt, die Telekom an die Swisscom zu übergeben – Anlass gibt, hier in einer ganz besonders netten Art mit den Schweizern umzugehen.

Ich finde, es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, bei einer Regierung, die bei den Verhandlungen kein angemessenes Ergebnis bringt, auch nein zu sagen. Das werden wir in diesem Fall tun – auch als Signal für die Schweiz: dass sie sieht, dass Österreich sich nicht beziehungsweise dass sich nicht alle einfach über den Tisch ziehen lassen, wenn es um Veränderungen geht.

Noch ein kleiner Hinweis: Wir hätten genug Gelegenheit gehabt, in diesem DBA mit der Schweiz Änderungen zugunsten Österreichs herbeizuführen. Ein Teil wäre zum Beispiel die Quellensteuer von den Dividenden bei den Körperschaften gewesen. Leider keine Veränderung! – Herr Staatssekretär, dieses Ergebnis der Verhandlungen verdient leider ein „Nicht genügend“! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


14.22.56

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Nationalrat! Mir ist im Finanzausschuss nicht bewusst gewesen, dass ich eine Frage nicht genügend beantwortet hätte; das hätte deutlicher zum Ausdruck gebracht werden müssen. – Nun aber zum Inhalt:

Die EU und die Schweiz haben ein Freizügigkeitsabkommen getroffen. Dadurch hätte sich jetzt für die Österreicher, speziell für die Vorarlberger, für einen Personenkreis eine Möglichkeit ergeben, die Grenzgängerregelung in Anspruch zu nehmen – für einen Personenkreis, der diese Regelung bisher nie in Anspruch hätte nehmen können. Das hätte bedeutet, dass wir, hätten wir nichts gemacht, einen Einkom­mensverlust von 80 Millionen € erlitten hätten. (Abg. Jakob Auer: So ist es!) Daher war als Basis für dieses Freizügigkeitsabkommen – das mit der EU getroffen wurde – eine Neuregelung des bilateralen Abkommens mit der Schweiz notwendig.

Dabei haben wir die bisherige Grenzgängerregelung ersatzlos gestrichen und führen jetzt eine methodische Änderung ein. Bisher war es so, dass auf österreichischer Seite auf sämtliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Bezug auf die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung generell eine Quellensteuer von 3 Prozent dazu­gerechnet wurde.

 


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