Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 114

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Jetzt ist ebenfalls keine Aufklärung gekommen, sondern es wurden nur die Zahlen des Vorblattes wiederholt. – Dass der Herr Staatssekretär den Lesetest besteht, davon bin ich ausgegangen.

Zur Schweiz und zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen – in diesem Zusam­menhang kann man natürlich ein paar steuerliche Punkte, die in anderen Doppel­besteuerungsabkommen auch aufs Tapet gebracht werden könnten, ebenfalls ansprechen –:

Die Schweiz ist ein Land, für das der Tourismus sehr, sehr wichtig ist – ebenso wie für uns. Seit längerem finden auch auf europäischer Ebene Gespräche statt, wie der ermäßigte Umsatzsteuersatz im Tourismus zu behandeln sei. Sie wissen, dass etwa von Frankreich der Vorschlag gemacht wurde, hier essentielle Senkungen vorzu­nehmen. Ich erinnere daran, dass etwa in der Schweiz dieser Steuersatz bei Zimmer und Frühstück bei 3,6 Prozent liegt. Wir haben vor längerer Zeit vorgeschlagen, den ermäßigten Steuersatz hier von 10 auf 5 Prozent abzusenken, ohne verpflichtende Weitergabe an die Konsumenten, was eine erhebliche Entlastung für die Tourismus- und Freizeitbranche mit sich bringen würde.

Letzte Woche ist dieses Thema wiederum bei der Tagung der Hoteliervereinigung in Innsbruck aufs Tapet gekommen und wurde besprochen, und es kam zum Ausdruck, dass das ein dringender Wunsch der Branche ist. Auch Kommissar Verheugen hat das vor rund drei Wochen bei der Tourismusministertagung hier in Wien angesprochen. Und eine entsprechende Anfrage, die ich an das Finanzministerium gerichtet habe, wurde ebenfalls damit beantwortet, dass man sehr wohl die Notwendigkeit sehe, in Zukunft diese Frage zu evaluieren.

Ich denke, dass wir diese Zukunft vorwegnehmen sollten, dass wir ernsthaft Ge­spräche aufnehmen sollten, sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, um hier zu wesentlichen Verbesserungen für diese Branche zu kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.29.17

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Auer hat erstens behauptet, dass nur einzelnen Kantonen möglicherweise mehr Geld zur Verfügung steht, und nicht für die gesamte Schweiz.

Zweitens hat er hier behauptet, dass Österreich aus dieser Regelung in Summe einen wirtschaftlichen Vorteil hätte.

Ich korrigiere tatsächlich:

Erstens: Es bedeutet für Österreich eine drastische Verschlechterung, wenn die Schweiz von den Grenzgängern statt bisher 3 Prozent nunmehr 25 Prozent einhebt, selbst wenn die Hälfte – 12,5 Prozent – an Österreich überwiesen wird. (Abg. Steibl: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist ein Debattenbeitrag!)

Ich berichtige zweitens tatsächlich, dass in der Schweiz das gesamte Aufkommen dieser Quellensteuer an die Kantone und Gemeinden gegangen ist, sodass dieser Vorteil auch wirklich ein reiner Vorteil für die Kantone und Gemeinden in der Schweiz ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl. – Gegenruf des auf seinen Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Dr. Matznetter: Sie haben Unrecht, Frau Kollegin!)

14.29

 


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