Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 116

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14.33.35

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Es ist ja an sich nicht üblich, dass man sich über Doppelbesteuerungsabkommen länger auseinander setzt, nicht einmal im Ausschuss. Da gebe ich Ihnen Recht. Es gab an diesem Tag auch alle möglichen anderen Themen. Ich bin schon seit gestern in der Situation, sozusagen in der Argumentation von Matznetter und der Ihres Hauses, Herr Staatssekretär, eine Abwägung vorzu­nehmen und bin zu folgendem Schluss gekommen – bis jetzt hatte man den Eindruck, alle haben Recht, aber was macht man damit? Das ist ja noch keine Ent­scheidungshilfe! –:

Erstens – und ich denke, das ist auch nicht unwichtig für die Parlamentarier – werden die Individuen, die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die davon betroffen sind, nicht schlechter gestellt. Worum es im Wesentlichen geht, sind Geldströme zwischen den dortigen – nicht Bund – Kantonen und Gemeinden und der Republik Österreich. Darin ist offensichtlich das Spannungsfeld zu suchen, wer welchen Zustand mit welchem vergleicht.

Wenn ich sage, es haben bis jetzt alle Recht gehabt, dann deshalb, weil zumindest mein Eindruck ist, dass der Herr Staatssekretär den bereits von den Schweizern exekutierten Zustand zu Vergleichen heranzieht, die sich ja wiederum auf das Freizügigkeitsabkommen stützen können und damit gewisse Verhandlungsmacht ausüben können, weil sie damit rechnen, dass genügend Österreicherinnen und Österreicher – und dagegen gäbe es keine Handhabe – in ein neues System hinein­optieren können, und wir würden gänzlich durch die Finger schauen. – Das ist die eine Sichtweise.

Verglichen mit dem, was wir bis vor Kurzem hatten, ist es natürlich ein Nachteil für die Republik. Ich denke, das wurde noch nicht hervorgehoben: Da hat Matznetter sicher Recht. Es wird weniger für uns. Die Frage ist nur: Was ist die Alternative an dieser Stelle?

Mein Eindruck nach längeren Telefonaten mit dem Finanzministerium ist, dass die Verhandlungsmacht nicht so verteilt ist, dass Österreich alles hätte durchsetzen können, sondern dass die Schweiz sehr wohl – wie man so schön sagt – auf einem mittleren oder längeren Ast sitzt, zumindest was diese eine Frage betrifft, und deshalb das Ergebnis durchaus ansehnlich und vertretbar ist.

Eines ist mir allerdings schon auch aufgefallen: In so einer Situation dann gleich darauf hinzuwirken, andere Bestimmungen mitzuverhandeln, dürfte nicht geschehen sein. Wie die Stellung der Republik Österreich und der Schweiz war, ist auch da nicht genau erläutert worden, Herr Staatssekretär. Aus dem Befund, den ich mir gemacht habe, habe ich meiner Fraktion empfohlen, zuzustimmen, denn in Wahrheit – das ist jeden­falls meine Sicht der Dinge – werden wir als Republik Österreich mit dieser Situation am Schluss besser dastehen, als wenn nichts passiert.

Dass es früher besser war, als die in Frage kommenden VorarlbergerInnen diese Möglichkeit eigentlich auf Grund von arbeitsrechtlichen Bestimmungen noch nicht hatten, ist eine andere Sache. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.– Ja, aber es wird ihnen offensichtlich wesentlich erleichtert, weil die Bestimmungen an dieser Stelle auseinander klaffen.

Es hilft nichts, diese Materie war offensichtlich schon für den Ausschuss zu kompliziert, erst recht ist sie es für das Plenum. Aber so geht es uns Parlamentariern. Hundert­prozentige Gewissheit habe ich keine, aber in diesem Fall dürfen Sie mitnehmen, dass ich den Beamtinnen und Beamten Ihres Hauses, Herr Staatssekretär, vertraue – das ist irgendwie plausibel.

 


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