Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 48

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zu ändern. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wattaul: Hast du schon einmal etwas von einem Koalitionsvertrag gehört?)

10.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleit­ner. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.49.22

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte eingangs noch etwas zur vorhergehenden Debatte klarstellen, nämlich: dass wir vom BZÖ jegliche sexistische Äußerungen absolut verurteilen, aber das muss so­wohl für Frauen als auch für Männer gelten! Wir müssen da mit gleichem Maß messen! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Deshalb fordere ich auch Frau Kollegin Bures auf, ihre Aussagen, die sie in der Frage­stunde getroffen hat, entsprechend zu überdenken. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Kuntzl hat eine sehr gute Aussage ge­troffen, und da stimme ich voll mit ihr überein, und zwar hat sie gemeint, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen höher stehen muss als der Tierschutz, und des­wegen kann es nur das Ziel von uns allen sein, so schnell wie möglich einen einheit­lichen Jugendschutz zu erreichen.

Es ist ja heute auch schon öfters angesprochen worden: Wir vom BZÖ stehen ganz klar hinter einem Bundes-Jugendschutzgesetz mit einheitlichen Regelungen. Aber es muss auch klar sein, dass in den Ländern zuerst einmal Einigungen getroffen werden müssen. Und da ist insbesondere auch die SPÖ gefordert, in ihren eigenen Reihen einmal für eine Vereinheitlichung zu sorgen, dass man überhaupt weiterdenken kann, und zwar so weit, dass auch sachlich darüber gesprochen wird. Und da ist sicher das Land Kärnten ganz besonders hervorzuheben, wo man sich geeinigt hat, dass sowohl vom Landeshauptmann als auch von der Referentin, die für den Jugendschutz zustän­dig ist, eine klare, gemeinsame Sprache gesprochen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf „NEWS“-Schlagzeilen von vorletzter Woche, wo es heißt: „Kinder im 1 Euro-Rausch“ und Vollrausch von Kindern. Darin fand sich ein Artikel, der sehr alarmierend war, wo aufgezeigt wurde, wie offensiv Kin­der ständig animiert werden, Alkohol zu konsumieren. Eine Studie ist auch sehr alar­mierend. Sie zeigt auf, dass zum Beispiel 42 Prozent der bis 10-Jährigen schon stän­dig Kontakt mit Alkohol haben. Ich denke, das ist eine sehr, sehr alarmierende Aus­sage.

Da gibt es mehrere Maßnahmen. Natürlich sind die Eltern verstärkt in die Pflicht zu nehmen, aber wir denken, eine Grundlage muss die Vereinheitlichung der Jugend­schutzgesetzesbestimmungen sein. Die sehr unterschiedlichen Auslegungen und Dar­stellungen in den Ländergesetzen sind heute schon öfters angesprochen worden, ge­rade was den Konsum von Alkohol betrifft, gerade was – Kollege Öllinger hat es ange­sprochen – die Ausgehzeiten betrifft. Da gibt es gravierende Unterschiede, und das führt auch zu einer sehr großen Rechtsunsicherheit. Keiner kennt sich mehr aus, nie­mand weiß, in welchem Land was gilt. Es fehlen dann auch die Akzeptanz und somit der Wille, die Gesetze und die Vorschriften entsprechend einzuhalten.

Ich begrüße daher, dass die Frau Bundesministerin die Initiative gesetzt hat, in einem Gespräch am Runden Tisch in Richtung Vereinheitlichung zu gehen. Es ist die opti­male Variante, ein Jugendschutzgesetz mit einheitlichen Regelungen vom Bund aus zu initiieren. Und da ist es halt wirklich schade, wenn es Aussagen wie die des oberöster-


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