Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 51

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ist sehr vieles Auslegungssache. In Kärnten und in Vorarlberg ist Autostoppen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verboten, und in den anderen Bundesländern ist es er­laubt. – Auch das ein kleiner, aber für junge Menschen eben wichtiger Bereich. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Daher ist es für mich als Jugendministerin ganz wichtig, entsprechend darauf zu re­agieren, dass im Bereich der Ausgehzeiten, im Bereich des Alkohol- und Nikotinkon­sums, der sehr stark die Gesundheit, aber auch die Sicherheit der Jugendlichen ge­fährdet, Handlungsbedarf besteht; und Handlungsbedarf besteht vor allem auch im Be­reich des Strafrahmens, der auch österreichweit total unterschiedlich ist und von Bera­tungsgesprächen bis hin zu wirklich sehr harten Geldstrafen reicht.

Ich denke, wenn wir einen zeitgemäßen Jugendschutz, nicht nur einen einheitlichen, sondern auch einen zeitgemäßen Jugendschutz wollen, dann sollten wir ein bisschen über die Grenzen hinausschauen und erkunden: Wie machen es die anderen Län­der? – Nicht nur, dass andere Länder wie Deutschland und Italien einheitliche Rege­lungen haben, haben sich auch sehr viele Länder auf die wesentlichen Dinge be­schränkt. Es muss nicht alles geregelt und geschützt sein, denn, wie es geheißen hat, die Eigenverantwortung der jungen Menschen, die heute in vielen Bereichen mehr denn je als früher gefordert wird, muss auch zum Tagen kommen.

Daher gilt: in wichtigen Dingen, die ich angesprochen habe, klare, nachvollziehbare, verständliche Regelungen auch für die jungen Menschen, und vor allem: sie müssen vollziehbar sein, und man muss sich auskennen! Und gerade bei diesen einheitlichen Regelungen ist es, denke ich, mehr denn je notwendig, dass wir auch das hören, was junge Menschen wollen. Ich bin sehr froh, dass die Bundesjugendvertretung hier ein klares Signal gegeben hat, dass endlich gehandelt wird, dass endlich etwas gemacht wird. Ich bin sehr froh, dass es verschiedene Petitionen gibt, um das auch zu verstär­ken, um auch den politisch Verantwortlichen zu sagen: Springt alle einmal über eure Schatten und tut etwas!, denn es ist meiner Meinung nach höchst an der Zeit – die Zeit ist mehr als reif –, dass wir hier Nägel mit Köpfen machen!

Daher ersuche ich alle hier anwesenden Abgeordneten, in diesem Bereich nicht nur über den eigenen Schatten zu springen – das ist klar, denn ich denke, hier im Hohen Haus haben so ziemlich alle die gleiche Meinung –, sondern auch weiterzugehen und in jenen Ländern, wo sie Einfluss haben, und das sind natürlich in erster Linie die Lan­deshauptleute und die Zuständigen im Jugendbereich, auch auf die Zuständigen einzu­wirken und ihnen noch einmal verständlich zu machen, dass die Zeit mehr als reif ist für einheitliche Jugendschutzbestimmungen.

Für mich als Bundesministerin ist die beste Lösung natürlich eine bundeseinheitliche Regelung, und ich hoffe, dass wir trotz all der langen Diskussionen, die bisher geführt wurden, der Verwirklichung dieser Regelung näher kommen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

11.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Langreiter. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.05.00

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Einheitliche Bestimmungen auf dem Gebiete des Jugendschutzes haben etwas für sich, und ich gehe davon aus, dass diese Debatte heute vielleicht ein weiterer Schritt hin zu unserem Ziel ist.

Frau Bundesministerin Haubner hat sich bemüht, die unterschiedlichen Standpunkte entsprechend auszuloten. Ich verstehe natürlich auch die Länder, dass der eine oder


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