Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 54

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Dazu ist zu sagen, da muss man auch der Exekutive bessere Kontrollmöglichkeiten ge­ben. Die Exekutive besitzt wohl Alkotestgeräte, aber diese Tests sind für Jugendliche nicht verpflichtend. Sie können den Alkotest verweigern, und damit wird die Beweis­führung gegen Wirte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, erschwert. Auch hier gibt es ganz sicherlich dringenden Handlungsbedarf. Bundeseinheitliche Schutzbestimmungen, aber auch gute Präventions- und Exekutionsmaßnahmen wür­den unsere Jugend effizient schützen.

Zu den Vorrednerinnen der SPÖ-Fraktion möchte ich Folgendes sagen: Sie hätten es als Regierungspartei jahrzehntelang in der Hand gehabt, ein einheitliches Bundesju­gendgesetz zu schaffen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben es nicht zustande gebracht – aber Ihre Ländervertreter sprechen jetzt nur von „Harmonisierung“! Kärnten ist dabei eine löbliche Ausnahme. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.) Die Länder­kompetenzen wollen gerade Ihre Vertreter nicht abgeben.

Unsere Frau Bundesminister Haubner hat ein Problem, dessen Lösung seit zwei Jahr­zehnten eingefordert wird, aufgegriffen, deshalb kann es nur ein Ja zu dem Drei-Par­teien-Antrag auf bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen geben – damit wir zum Wohl unserer Jugend hier endlich etwas weiterbringen! (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Trunk. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


11.16.00

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Wirklich geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Anmerkung zu den Kollegen Prinz und Neu­deck: Ich denke, es ist unbestritten, dass es der Mindeststandard von Anstand und Menschenrecht ist, einen Menschen, ob Frau oder Mann, der einem bekannt ist, mit seinem, und zwar richtigen Namen anzusprechen, und ich denke, daran sollten wir alle uns halten. Jemanden bewusst mit dem falschen Namen anzusprechen (Abg. Wattaul: Das hat der Kreisky schon gut können!), wie das – das unterstelle ich ihm nicht – gestern Herr Präsident Prinzhorn gemacht hat – er hat meine Kollegin Gabi Heinisch-Hosek als „Christine Muttonen“ angesprochen (Abg. Großruck: Na da hat er sie halt verwechselt!), und ich denke, das war nicht unbedingt eine Verwechslung –, das sollte unser ... Verzeihung, ich nehme das zurück, das war Herr Präsident Khol, Entschuldi­gung! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.) Ich kann mich entschuldigen. (Abg. Wattaul: Jetzt haben Sie etwas kritisiert, was Sie selbst gemacht haben!)

Was Sie jetzt nicht verstanden haben: Ich habe nicht bewusst einen mir bekannten Menschen mit dem falschen Namen angesprochen, sondern das war ein Missver­ständnis, das mir passiert ist, und dafür habe ich mich auch entschuldigt. Das ist das, was mich von Ihnen sehr klar unterscheidet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aber es gibt ja keine Missverständnisse!)

Nun zum Jugendschutzgesetz, zum bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz.

Ich denke, dass die Unterschiedlichkeiten in den Ländern klar und offensichtlich sind. – Da haben wir Hürden zu überwinden! Ich denke, dass die Einstellung, auch die poli­tische Haltung in den verschiedenen Parteien in der materiellen Frage des Umgangs mit unseren Jugendlichen und dem Jugendschutz ebenfalls unterschiedlich sind. Und ich denke, abgesehen von den legistischen Maßnahmen ist es der allerbeste Jugend­schutz, wenn wir beste Bedingungen im familiären Bereich schaffen, damit Familien,


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