Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 59

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 196.)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1493 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

11.33.073. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1364 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1480 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1392 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird (1481 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen sogleich zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.33.46

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätz­ten Damen und Herren! Wenn wir heute das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz beschließen, dann muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass dieses Ge­setz Regelungen enthält, welche es ermöglichen, auch all die Sozialschutzrechte auf Gemeinschaftsrecht betreffend die Koordinierung der Sozialschutzsysteme umzuset­zen.

Gleich vorweg möchte ich in diesem Zusammenhang schon erwähnen, dass diese Ge­setzesänderung, der wir logischerweise zustimmen werden, deswegen erforderlich wurde, weil Sie mit Ihrer inhumanen Sozialpolitik (heftige anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP), nämlich durch die Pensionsraub-Maßnahmen aus dem Jahre 2003/2004, aber auch durch die Pensionsharmonisierung, die meiner Meinung nach diese Be­zeichnung gar nicht verdient, die Rechtslage so verändert haben, dass wir diese An­passungen jetzt vornehmen müssen.

Darüber hinaus werden in diesem Gesetz auch im Ausland ausgeübte selbstständige Tätigkeiten künftig näher präzisiert werden. Auch für den landwirtschaftlichen Bereich gibt es nach dem BSVG neue Anrechnungsbestimmungen. Denn: Die derzeitige Rege­lung, wonach steuerbehördliche Entscheidungen heranzuziehen sind, scheitert, wie wir alle wissen, ja oft daran, dass es diese in Österreich gar nicht gibt, und deswegen ist auch für die landwirtschaftlichen Liegenschaften künftig ein fiktiver Einheitswert heran­zuziehen.

Auch deshalb, weil die Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten im Zuge der Pen­sionsharmonisierung anerkannt werden, ist es notwendig, diese Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetze anzupassen. In einer Übergangsbestimmung wird auch dafür Vor-


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