Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 78

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Ich denke jedoch schon, und da stehe ich ein bisschen im Gegensatz zu meiner Vor­rednerin, dass diese rechtliche Absicherung an einem Punkt nicht vorbeikommt, und das ist doch der generelle Anspruch auf Dienstfreistellung auch mit Entgeltfortzahlung im Einsatzfall. Wieso? – Immer wenn Österreich eine Hochwasserkatastrophe zu erlei­den hatte, am zweiten Tag, meine Damen und Herren, bekommen alle Interessenver­tretungen Anrufe von den Medien: Wie sind denn die Leute überhaupt arbeitsrechtlich abgesichert?

Bei allem Respekt vor den Juristen Ihres Hauses, den ich habe: Es gibt dann immer drei Meinungen. Die einen Juristen sagen: Ja, sie sind abgesichert. Die zweiten Juris­ten aus der Wirtschaftskammer sagen: Nein, und die meisten Juristen sagen: Es herrscht totale Unklarheit. Das geschieht immer am zweiten Tag einer Hochwasser­katastrophe. Und da kommt dann sehr viel Verunsicherung heraus, denn die Medien kennen sich nicht aus, die Leute kennen sich nicht aus, die Interessenvertretungen kennen sich nicht aus, niemand kennt sich aus. Deshalb meine ich, dass wir eine bun­desweite Regelung dafür brauchen.

Für Sozialpartnergespräche bin ich jedenfalls offen, allerdings meine ich aus meiner mittlerweile zehnjährigen Erfahrung mit dieser Materie heraus, dass sich die Arbeitge­ber in der Anspruchsfrage ein bisschen bewegen müssten. Wir haben ihnen mit dem Finanzausgleich für KMUs über eine Fondsregelung, die man im Arbeitsrecht durchaus kennt, eine Brücke geboten.

Ich hoffe, wenn es schon in dieser Legislaturperiode wieder nicht geht, dass es wenigs­tens in einer nächster Legislaturperiode sein kann und wir zu einer besseren Absiche­rung für die freiwilligen Helferinnen und Helfer kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mitter­müller zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.36.48

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dank und An­erkennung jenen Menschen in Österreich zukommen zu lassen, welche durch ihre Freiwilligenarbeit einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten – das wurde heute ja schon mehrfach angesprochen –, war unserer Bundesregierung immer ein wichtiges Anliegen. So haben wir heuer bereits das sechste Jahr, in dem Freiwillige in sechs verschiedenen Kategorien von unserer Frau Bundesminister Haubner geehrt und prämiert wurden. Eine ganz wichtige Gruppe ist dabei jene der freiwilligen Helfer, welche in Krisen, bei Unfällen und in Katastrophenfällen zum Einsatz bereit sind.

In 4 544 Freiwilligen Feuerwehren sind mehr als 300 000 Feuerwehrleute österreich­weit im Einsatz. Die Österreichische Wasserrettung zählt 13 000 Mitglieder, um nur zwei der Organisationen zu nennen. Für diese große Zahl an freiwilligen Helfern, ohne die das österreichische Rettungswesen gnadenlos zusammenbrechen würde – und da werden Sie mir sicher alle Recht geben –, setzen wir mit dem Entschließungsantrag zur arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Länder einen ganz wichtigen Schritt, auf den die freiwilligen Helfer – auch unbestritten – bereits lange Zeit warten.

Bereits im Jahre 2003 wurde im Sozialministerium der Rat für Freiwilligenarbeit einge­richtet, und er hat in dieser Angelegenheit bereits wertvolle Vorarbeit geleistet. So wird zum Beispiel mit dem Freiwilligenpass ein guter Kompetenznachweis geschaffen, den freiwillige Helfer auch beruflich nutzen können. Sie erhalten damit ihre Fähigkeiten


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