Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 97

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schutzbeauftragte auf Vorschlag der Regierung, unter Verständigung und Einbezie­hung des Herrn Nationalratspräsidenten und des Herrn Bundespräsidenten bestellt wird. Es ist also nicht so, dass das zufällig passiert.

Herr Bundesminister! Ich möchte aber diese Gelegenheit nützen, um darauf aufmerk­sam zu machen, dass im Rahmen des Vorsitzes, der Präsidentschaft in der Europäi­schen Union die Sicherheitspolitik, die Sie angeschnitten haben, die Sie eingebracht haben, große Erfolge verzeichnen kann. Wir sind stolz darauf, dass Sie den Balkan, die Sicherheit am Balkan für die Menschen am Balkan an die erste Stelle gestellt ha­ben – nicht nur wegen der Sicherheit der dort lebenden Menschen, sondern auch we­gen unserer Sicherheit! Dazu ist Ihnen zu gratulieren, und die Medien haben das ent­sprechend reflektiert.

Persönlich freut mich auch, dass Sie der zivil-militärischen Zusammenarbeit und Koor­dination einen entsprechenden Raum gewährt haben. Was heißt das? – Die zivile und militärische Zusammenarbeit wird in Zukunft, um in schwierigen Staaten Rechtsstaat­lichkeit einzusetzen, um der zivilen Gesellschaft Sicherheit zu geben, um wieder eine Lebensqualität zu „implantieren“, zum Tragen kommen, denn es ist notwendig, dass hiefür sowohl zivile als auch militärische Einheiten zusammenarbeiten; nicht nur das Militär ist in diesen Fragen ausschlaggebend, sondern auch NGOs und andere, die sich bemühen, der jeweiligen Bevölkerung zu helfen, ihr auch wirtschaftlich auf die Beine zu helfen. – Vielen herzlichen Dank!

Und ich bedanke mich auch für die Klarstellung, Herr Minister, dass Sie trotz der An­griffe, trotz aller nur möglichen und nicht immer sachlichen – oder schlichtweg unsach­lichen – Bemerkungen der Grünen oder der Sozialdemokraten (Ruf bei der SPÖ: Öh!) zur Luftraumverteidigung stehen, dass Sie für die Sicherheit im Luftraum stehen, dass Sie zu den Eurofightern stehen und – zumal Herr Pilz sie in Zweifel gezogen hat – dass Sie auch zur allgemeinen Wehrpflicht stehen. Vielen herzlichen Dank für die klaren Worte und für diese wichtige Haltung in der Sicherheitspolitik unseres Landes!

Wir sind gut unterwegs in Richtung 2010, in Richtung Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission. So wird unser Land weiter in Si­cherheit leben können, und wir leisten einen entsprechenden internationalen, europäi­schen Beitrag zur Sicherheit der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

13.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál. – Bitte.

 


13.46.47

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben schon gehört, bei beiden Bundesgesetzen handelt es sich um Verfassungsbestimmungen, die für das österreichische Bundesheer und auch für die Vollziehung dieses Gesetzes von großer Bedeutung sind.

Im Mittelpunkt steht die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten mit umfassenden Befugnissen, mit verfassungsrechtlich gewährleisteter Unabhängigkeit und Weisungs­freiheit, die hier vollinhaltlich garantiert wird. Die Institution des Rechtsschutzbeauftrag­ten ist in Analogie zum Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Inneres auch im Rahmen des österreichischen Bundesheeres in Form eines begleitenden Rechtsschutzes auf umfassender, breiter Basis einzurichten. Uns geht es um eine klare gesetzliche Regelung, um mehr Rechtssicherheit! Die rechtsstaatlichen Garan­tien, meine Damen und Herren, müssen hier gesichert sein, ebenso eine ausreichende demokratische, parlamentarische Kontrolle. Hier hat man unseren Forderungen, unse-


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