Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 78

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und Rumänien erfolgen – europaweit anerkannt – zu früh. In beiden Ländern sind Aspekte anzumerken, die darauf hinweisen, dass beide Länder noch nicht reif für den Beitritt zur Europäischen Union sind und dass die Europäische Union ihnen auch mehr Zeit hätte geben müssen, jenen Standard zu erreichen, der notwendig ist.

Der zweite Bereich bezüglich der Aufnahme der Türkei wären jene Prinzipien gewesen, die Österreich beim Türkeigipfel im Herbst vergangenen Jahres erwirkt hat, nämlich die Aufnahmefähigkeit als ein Kriterium in Bezug auf den Türkeibeitritt zu nehmen, aber auch eine Stopptaste einzuführen, die besagt, dass, wenn es zu Schwierigkeiten in den Verhandlungen mit der Türkei kommt und wenn die Türkei gegen wesentliche Prin­zipien der Europäischen Union verstößt, es diese Stopptaste zu drücken gilt und es einen Stopp der Verhandlungen mit der Türkei geben wird.

Der dritte Punkt wäre gewesen, dass man eine Sonderregelung für die Türkei für den Fall einführt, dass es nicht zu einem Vollbeitritt kommt.

All diese drei Punkte habe ich in ihrer Wichtigkeit während dieser sechs Monate der Präsidentschaft unseres Landes nicht gehört. Im Gegenteil: Die Aufnahmefähigkeit als ein Kriterium ist zerschellt an der Meinung der anderen Mitgliedsländer. Sie wird also keine Rolle mehr spielen. Die Stopptaste, die angekündigt worden ist, wurde von nie­mandem gedrückt, obwohl es schon hundertmal den Grund dazu gegeben hätte, weil sich die Türkei als nicht reif für die Europäische Union und den Beitritt herausgestellt hat. Und all diese Punkte weisen darauf hin, dass man auch in diesem Bereich der Er­weiterung die Stimme der europäischen Bevölkerung nicht ernst nimmt.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von einer Präsidentschaft unseres Landes, un­abhängig davon, ob wir gerade Präsident sind oder nicht, müssen wir, wenn wir wollen, dass das Experiment Europäische Union gelingt, diese beiden Prinzipien auch in den nächsten Jahren vertreten. Es muss mehr Bürgernähe in der Frage der Erstellung einer neuen europäischen Verfassung oder eines neuen europäischen Verfassungs­vertrages und in der Frage der Erweiterung der Union geben.

13.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.11.27

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon so ziemlich alles gehört: von „Fundamentale Änderungen in der EU sind nicht sinnvoll!“ über „Bür­ger wollen ein Europa der Resultate!“, bis hin zu „So viel Inhalt gab es in keiner Prä­sidentschaft!“ Jeder von uns oder von denjenigen, die politisch tätig sind, hat eine be­stimmte Wahrnehmung. Ich habe mich daher informiert, wie Außenstehende dieses Ergebnis der EU-Präsidentschaft sehen: Im „Standard“ steht zum Thema EU-Präsi­dentschaft: „Gut is’ gangen, nix is’ gschehn.“ (Abg. Dr. Mitterlehner: Was heißt „Gut is’ gangen, nix is’ gschehn“? – Viel ist geschehen!) Man kann sagen, das ist etwas über­trieben, aber in zentralen europäischen Fragen muss man schon genau hinschauen und sagen, wesentliche Schritte oder Fortschritte konnten noch nicht erreicht werden. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Was denn?)

Bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit: Wenn die nationalen Aktionspläne als Verpflich­tung für die einzelnen Länder gelten, aber in der Zielerreichung keine Folge haben, dann kann das ein Land erfüllen, das zweite nicht.

Was passiert im Haushaltsrecht? Was passiert im Budget? Dort gibt es sehr wohl Kon­sequenzen. – Warum nicht im Sinne der Arbeitslosigkeit auch bei diesen nationalen Aktionsplänen Verpflichtungen einführen, Frau Kollegin? (Abg. Dr. Baumgartner-Ga-


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