Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 83

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Formen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, aber vor allem auch die Bilanzierung für die kleinen Unternehmen – und das ist die große Masse der Betriebe – in einer Art und Weise durchführen kann, dass eine vollständige Betreuung für diesen Bereich umfasst ist. Das gibt natürlich auch die Chance, bei der Honorargestaltung eine bessere wirt­schaftliche Situation zu erreichen. In diesem Sinne kann man das nur begrüßen.

Es gibt ein paar Wermutstropfen, die ich für das Protokoll nicht verschweigen will. Teil eins ist, ich hätte mir gewünscht, dass es nur noch Bilanzbuchhalter gibt. Wir haben jetzt noch immer eine relativ komplexe Regelung, wonach sich die Wirtschaftskammer und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Berufsstand sozusagen teilen. Neh­men wir es eben als eine Form gemeinsamer Obsorge hin, und probieren wir es aus. Ob es die glücklichste Lösung ist, weiß ich nicht, aber wir haben es versprochen: Wenn sie sich einigen, dann machen wir es so. – Sie haben sich so geeinigt, also machen wir es auch so.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, auf den ich die Frau Bundesminis­ter für Justiz schon kurz angesprochen habe und der uns auch im Ausschuss beschäf­tigt hat, nämlich die Frage, wo wir weiteren Bürokratieabbau machen können. Ein Teil davon bezieht sich darauf, dass 60 000 GmbHs als Kapitalgesellschaften und eine Reihe von Einzelfirmen, wenn sie protokolliert sind, jährlich Jahresabschlussdaten ab­geben müssen. Jetzt ist es so, dass einzelne Firmenbuchgerichte über die normal, oft einfach über FinanzOnline übermittelten Daten sagen, dies sei ein Einschreiten ohne Vertretungsbefugnis.

Ich halte das für rechtlichen Unsinn, und diese Meinung deckt sich, wie ich höre, auch mit jener von Juristen und Juristinnen in den Ministerien. Nur müssen wir sicherstellen, dass nicht eines passiert: dass wir in zwei Jahren oder nächstes Jahr unter Umständen vor der Situation stehen, dass kleine Betriebe im Lande in großer Anzahl jährlich einen Notar beschäftigen dürfen, um fertige Daten vorzulegen. Das ist nicht akzeptabel, weil das eine Mehrbelastung ist, die unnötig ist.

In diesem Sinne kündige ich aber noch keinen Entschließungsantrag an, weil Frau Bundesministerin Gastinger mir gesagt hat, dass sie prüft, ob man das nicht mittels eines Briefes lösen kann. Für diese unbürokratische Lösung bin ich gerne zu haben, warte aber jetzt noch den Verlauf der Sitzung ab – auch wenn wir Basel II draußen ver­handeln – und hoffe, dass wir auch da eine gemeinsame Lösung finden.

Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Und was den zweifelnden Blick des Herrn Ministers Bartenstein noch voriges Jahr betrifft, ob wir eine Lösung zusammenbringen werden: In diesem Sinne waren wir besser als die Skepsis und freuen uns auch dar­über, Herr Minister. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hof­mann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


13.30.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben schon gehört, dass es auf Grund der Entschließung des Jahres 2005 nun zur Vereinheitlichung dieser un­terschiedlichen Berufsbereiche des Selbständigen Buchhalters und des Gewerblichen Buchhalters kommt. Im Bilanzbuchhaltungsgesetz sind klare Definitionen der Befug­nisse einerseits und klare Ausbildungsanforderungen andererseits festgelegt.

Es ist dies ein Kompromiss, der auf Grund von Verhandlungen gelungen ist, die von den Vertretern der jeweiligen Berufsgruppen vorgenommen wurden. Mittlerweile wur-


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