Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 224

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21.51.5119. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1560 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (1581 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


21.52.28

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Im April habe ich bei diesem Tagesord­nungspunkt zum Ausdruck gebracht: Hätten Sie das Pensionsrecht nicht verschlech­tert, würden wir nicht debattieren! – Das gilt nach wie vor. Und Ihre Reparaturmaß­nahmen sind unserer Ansicht nach nicht dazu geeignet, an unserer diesbezüglichen Einschätzung etwas zu ändern. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber debattiert und auch im Plenum. Ich möchte hier nur einige mir sehr wichtige Punkte aufgreifen, weil ich meine, dass wieder eine Chance ausgelassen worden ist, um halbwegs – halb­wegs! – Fairness und Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Heute Nachmittag hat Kollege Schöls gesagt, dass er sich wundert, dass wir da nicht zustimmen. – Da kann ich nur annehmen – ich weiß nicht, wo er gerade ist –, er hat sich seinerzeit den Inhalt nicht angeschaut und heute auch nicht. Eines möchte ich nämlich schon in aller Klarheit zum Ausdruck brin­gen: dass die Exekutive – und jetzt beschäftige ich mich in drei, vier Sätzen damit – schon eigene Wünsche und Vorstellungen gehabt hat, auch wenn die Politik das weg­gewischt hat. Aber ich erinnere nur daran, dass das wirklich nur eine Scheinlösung ist (Abg. Schöls: Das ist deine Meinung!), wie jeder feststellen kann, der die Organisati­onsstruktur unserer Exekutive kennt, bei der wir uns alle, über die Parteigrenzen hin­weg, bedanken sollten für ihren Einsatz für die Republik und für die Bürgerinnen und Bürger! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Exekutive soll man nicht „häkeln“! Und um ein „Häkeln“ handelt es sich hier – ich bleibe dabei –, denn wenn man Organisationsmaßnahmen einführt, durch die alle, die im Außendienst sind, alle, die mehr als 50 Prozent Gefahrenzulagen haben, dann von dort wegkommen, wenn sie Karriere machen, ihr aber hineinschreibt – ich habe euch das weiß ich wie oft gesagt! –: „in den letzten 20 Jahren“, dann schließt ihr automatisch den Großteil der Exekutive aus! – Na die werden sich alle schön bedanken bei euch – das sind auch eure Leute! Das war doch nicht notwendig! Die fühlen sich doch ge­pflanzt mit dieser Vorgangsweise.

Und ich möchte nur darauf hinweisen: Ihr habt ja sogar die ehemaligen Zollwachebe­amten vergessen, die ihr ins Innenressort hinübergenommen habt, weil ihr es auf das Sicherheitspolizeigesetz abgestellt habt! (Abg. Scheibner: Aber doch nicht wirklich!) Und das kann man nicht schönreden. Die Justizwache habt ihr auch vergessen! Die Frau Ministerin – schade, sie ist schon gegangen – hat es probiert im Ministerrat und hat sich dort nicht durchgesetzt. Und da sagt ihr, es ist alles paletti!

Man könnte diese Latte jetzt noch weiter aufzählen. Ich sage euch: So geht man mit Berufsgruppen nicht um! So geht man mit Menschen nicht um, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! (Beifall bei der SPÖ.) Und ich glaube, dass es schade ist, dass wir nicht schon das letzte Mal nach einer ausführlichen Diskussion und Debatte hier der Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen haben. Aber es ist wirklich schade, dass


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