Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 215

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den Zugang zu günstigen Finanzierungen. In Art. 145 Abs. 4 der Richtlinie 2006/48/EG werden die Kreditinstitute aufgefordert, im Wege einer Selbstverpflichtung ihre Rating­entscheidungen den KMU und den anderen Unternehmen, die Kredite beantragt ha­ben, in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Erst wenn diese Selbstver­pflichtung der Wirtschaft nur eine unzureichende Wirkung zeigt, sind gesetzliche Maß­nahmen zu ergreifen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Wirkung der Selbstverpflich­tung der Kreditwirtschaft zu beobachten und erforderlichenfalls Maßnahmen vorzu­schlagen, mit denen die Kreditinstitute verpflichtet werden, ihre Ratingentscheidungen in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Diese Maßnahmen sind im Ein­klang mit Art. 145 Abs. 4 der Richtlinie 2006/48/EG und unter Beachtung der Wettbe­werbsposition der österreichischen Wirtschaft zu treffen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznet­ter, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung des Finanz­ausschusses in wichtige Vorhaben der FMA

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18): Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1558 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesen­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassen­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsege­setz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1585 d.B.)

Im Lichte der jüngsten Diskussionen im Finanzausschuss betreffend die FMA stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat begrüßt die Ankündigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, in Hinkunft mit dem Finanzausschuss wichtige Vorhaben der FMA, die von weit reichender allge­meiner Bedeutung für die österreichische Kreditwirtschaft und deren Kunden sind, zu beraten.

Sollte nach einem eineinhalbjährigen Beobachtungszeitraum die zuvor erwähnte Ein­bindung des Nationalrates nicht zur Zufriedenheit erfolgen, wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, einen Entwurf zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Be­stimmungen mit der Zielsetzung vorzulegen, dass die Mitwirkung des Nationalrates sichergestellt ist.

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