den Zugang zu günstigen Finanzierungen. In
Art. 145 Abs. 4 der Richtlinie 2006/48/EG werden die Kreditinstitute
aufgefordert, im Wege einer Selbstverpflichtung ihre Ratingentscheidungen
den KMU und den anderen Unternehmen, die Kredite beantragt haben, in
nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Erst wenn diese Selbstverpflichtung
der Wirtschaft nur eine unzureichende Wirkung zeigt, sind gesetzliche Maßnahmen
zu ergreifen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird
aufgefordert, die Wirkung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zu
beobachten und erforderlichenfalls Maßnahmen vorzuschlagen, mit
denen die Kreditinstitute verpflichtet werden, ihre Ratingentscheidungen in
nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Diese Maßnahmen sind
im Einklang mit Art. 145 Abs. 4 der Richtlinie 2006/48/EG und
unter Beachtung der Wettbewerbsposition der österreichischen
Wirtschaft zu treffen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll,
Josef Bucher, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung des Finanzausschusses in
wichtige Vorhaben der FMA
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18): Bericht
des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1558 d.B.)
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz
1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz
geändert werden (1585 d.B.)
Im Lichte der jüngsten Diskussionen im Finanzausschuss
betreffend die FMA stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat begrüßt die Ankündigung der
Finanzmarktaufsichtsbehörde, in Hinkunft mit dem Finanzausschuss wichtige
Vorhaben der FMA, die von weit reichender allgemeiner Bedeutung für
die österreichische Kreditwirtschaft und deren Kunden sind, zu beraten.
Sollte nach einem eineinhalbjährigen
Beobachtungszeitraum die zuvor erwähnte Einbindung des Nationalrates
nicht zur Zufriedenheit erfolgen, wird der Bundesminister für Finanzen
ersucht, einen Entwurf zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen
mit der Zielsetzung vorzulegen, dass die Mitwirkung des Nationalrates
sichergestellt ist.
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