Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 214

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Zweitens:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznet­ter, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung des Finanz­ausschusses in wichtige Vorhaben der FMA

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat begrüßt die Ankündigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, in Hinkunft mit dem Finanzausschuss wichtige Vorhaben der FMA, die von weit reichender allge­meiner Bedeutung für die österreichische Kreditwirtschaft und deren Kunden sind, zu beraten.

Sollte nach einem eineinhalbjährigen Beobachtungszeitraum die zuvor erwähnte Ein­bindung des Nationalrates nicht zur Zufriedenheit erfolgen, wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, einen Entwurf zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Be­stimmungen mit der Zielsetzung vorzulegen, dass die Mitwirkung des Nationalrates sichergestellt ist.

*****

Meine Damen und Herren, es sind dies Entschließungsanträge aller vier Fraktionen. Sie sind durchaus ausgewogen und wurden lange diskutiert. Es wurde bereits ausge­führt: Es ist hier wirklich gemeinsam etwas gelungen, wovon – so hoffe ich – die Kredit­wirtschaft und die Kunden auch etwas haben. Das sollte letztlich das Wichtigste sein, und nicht nur die Bürokratie alleine. Die Bestimmungen sind zwar wichtig, wichtig ist aber auch, wie sie gelebt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

19.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die beiden soeben verlesenen Entschlie­ßungsanträge aller vier Parteien sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznet­ter, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung von Rating­entscheidungen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18): Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1558 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesen­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassen­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsege­setz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1585 d.B.)

Der Zugang der österreichischen Klein- und Mittelunternehmen zu kostengünstigen Fi­nanzierungen ist für diese und für das Funktionieren der österreichischen Wirtschaft essentiell. Aufgrund von „Basel II“ beruht die Entscheidung über die Genehmigung einer Finanzierung und über die damit verbundene Zinsbelastung zunehmend auf Ratings. Die Gründe für die Ratingentscheidung sind für die Unternehmen daher von entscheidender Bedeutung für die Planung ihrer zukünftige Strategie im Hinblick auf


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