Zweitens:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung des Finanzausschusses in wichtige Vorhaben der FMA
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat begrüßt die Ankündigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, in Hinkunft mit dem Finanzausschuss wichtige Vorhaben der FMA, die von weit reichender allgemeiner Bedeutung für die österreichische Kreditwirtschaft und deren Kunden sind, zu beraten.
Sollte nach einem eineinhalbjährigen Beobachtungszeitraum die zuvor erwähnte Einbindung des Nationalrates nicht zur Zufriedenheit erfolgen, wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, einen Entwurf zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Zielsetzung vorzulegen, dass die Mitwirkung des Nationalrates sichergestellt ist.
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Meine Damen und Herren, es sind dies Entschließungsanträge aller vier Fraktionen. Sie sind durchaus ausgewogen und wurden lange diskutiert. Es wurde bereits ausgeführt: Es ist hier wirklich gemeinsam etwas gelungen, wovon – so hoffe ich – die Kreditwirtschaft und die Kunden auch etwas haben. Das sollte letztlich das Wichtigste sein, und nicht nur die Bürokratie alleine. Die Bestimmungen sind zwar wichtig, wichtig ist aber auch, wie sie gelebt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)
19.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die beiden soeben verlesenen Entschließungsanträge aller vier Parteien sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner
Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung von Ratingentscheidungen
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18): Bericht
des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1558 d.B.)
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989,
das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz
geändert werden (1585 d.B.)
Der Zugang der österreichischen Klein- und Mittelunternehmen zu kostengünstigen Finanzierungen ist für diese und für das Funktionieren der österreichischen Wirtschaft essentiell. Aufgrund von „Basel II“ beruht die Entscheidung über die Genehmigung einer Finanzierung und über die damit verbundene Zinsbelastung zunehmend auf Ratings. Die Gründe für die Ratingentscheidung sind für die Unternehmen daher von entscheidender Bedeutung für die Planung ihrer zukünftige Strategie im Hinblick auf