Einführung von Mindeststandards bezüglich der
Verpflichtung zu fachbezogener Weiterbildung von Staatskommissären
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Auer, Sie sind nun am Wort.
19.18
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von allen zu Recht und auch von mir gelobte Herbert Pichler hat im April des Jahres 2005 Folgendes gesagt: Die Regulierungswut stellt die größte Gefahr für unsere Banken dar. Man kann alles regulieren, aber das verursacht eben auch erhebliche Kosten. Während fast überall von Deregulierung die Rede ist, stehen die Banken einer Regulierungswelle gegenüber, die alle Grenzen zu sprengen droht. Neue Regelungen sollte es nur dort geben, wo sie unbedingt erforderlich sind, und neue Regelungen sollten zwingend mit einer Kosten-Nutzen-Analyse verbunden sein.
Damit hatte er wirklich Recht, meine sehr verehrten Damen und
Herren, denn manche Erfinder dieser Regulierungswut, behaupte ich, haben
offensichtlich schon lange keinen lebenden Kunden mehr gesehen. (Heiterkeit.)
Es sollte schon noch so sein, dass das Geschäft vor der Bürokratie kommt, und das sollte man den Bankangestellten und den Verantwortlichen auch ermöglichen.
Ich bin überzeugt davon, dass das, wie bereits ausgeführt, von allen Fraktionen an hart umkämpften Sitzungstagen in vielen Stunden erarbeitete Modell die Garantie für eine halbwegs vernünftige Lösung ist.
Ich darf mich vor allem im Namen der eigenen Fraktion bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mitgearbeitet haben – gleich, wo immer; ob Matznetter, Kogler oder Bucher –, sehr herzlich für die konstruktive Arbeit bedanken, insbesondere auch bei unserem Ausschussvorsitzenden Stummvoll. Es war eine sehr intensive, sehr interessante, sehr spannende Zeit. Und in diesen Dank darf ich auch, weil sektorübergreifend, Kollegen Michael Ikrath mit einbinden.
Meine Damen und Herren! Ich bringe noch die angekündigten Entschließungsanträge ein.
Erstens:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung von Ratingentscheidungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die Wirkung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zu beobachten und erforderlichenfalls Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Kreditinstitute verpflichtet werden, ihre Ratingentscheidungen in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen. Diese Maßnahmen sind im Einklang mit Art. 145 Abs. 4 der Richtlinie 2006/48/EG und unter Beachtung der Wettbewerbsposition der österreichischen Wirtschaft zu treffen.“
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