Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 251

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200 Biomasseanlagen wurden in Österreich errichtet; 250 Biogasanlagen und über 600 Windkraftanlagen wurden bisher gefördert. Die heimische Wertschöpfung beträgt dabei mehr als 1 Milliarde € pro Jahr. Rund 17 000 Menschen finden in diesem Bereich Beschäftigung.

Diesen Weg, meine Damen und Herren, wollen wir natürlich auch mit der neuen Öko­stromgesetz-Novelle weitergehen. Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben ja an dieser Novelle nie ein gutes Haar gelassen und in Presseaussen­dungen immer wieder behauptet, dass das Fördervolumen um 80 Prozent gekürzt wür­de. – Dem ist natürlich nicht so! Bis zum Jahre 2011 werden zusätzlich 17 Millionen € pro Jahr an Fördermitteln zur Verfügung gestellt, woraus man ersieht, dass Ihre Be­hauptung ganz eindeutig ad absurdum geführt wurde.

Mit solchen Aussagen, geschätzter Herr Kollege Pirklhuber, verunsichern Sie nur die Menschen in Österreich – und ich glaube, das kann doch nicht Sinn der Sache sein. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber.) Da wird doch etwas nur der Kritik wil­len kritisiert.

Natürlich muss es jetzt rasch auch zu einer Tarifordnung kommen; diesbezügliche Ver­handlungen laufen aber bereits.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir alle hier sollten doch das Ziel haben, Anliegen der Bürgerinnen und Bürger möglichst gut und gerecht zu vertreten, und des­halb ersuche ich um Zustimmung zu diesem vorliegenden Sammelbericht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Wunschredezeit; Restredezeit der Grünen: 7 Minuten. – Bitte.

 


21.24.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Freund hat soeben eine geradezu unglaubliche Vorstellung gege­ben. (Zwischenruf des Abg. Freund.) – Auf dieses Thema komme ich dann noch zu sprechen, Kollege Freund.

Eines vorweg: Warum sind wir gegen diesen Sammelbericht? Und wo liegen die Män­gel? – Das sieht man ja schon im Ausschuss beziehungsweise an der Geschäftsord­nung, wie mit Petitionen umgegangen wird und welchen Reformbedarf es da gibt.

Dazu Beispiele: Es gab einige Petitionen, wo es äußerst schwierig war, die Regie­rungsfraktionen davon zu überzeugen, Stellungnahmen einzuholen. Es ist doch das Mindeste, was sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande von diesem Aus­schuss erwarten können sollten, dass Stellungnahmen – und das ganz selbstverständ­lich – von den zuständigen Ressorts eingeholt werden.

Als Beispiel nenne ich jetzt die Agrarreform, Kollege Freund. Was diese Petition an­langt, wurde keine einzige Stellungnahme eingeholt, weil Sie von der ÖVP das verhin­dert haben. Und was war Ihr Ziel? – Die Marktordnungsgesetz-Novelle wollten Sie heute noch beschließen lassen; das ist sich dann aber nicht mehr ausgegangen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Mängel erkannt und gesagt: Das ist nicht ver­fassungskonform! Sie von der ÖVP haben im Ausschuss verhindert, dass der Landwirt­schaftsminister eine Stellungnahme abgeben muss, in der er hätte klarlegen müssen, dass er eine Reparatur der Novelle geplant hat.

Es wäre höchst an der Zeit, auch von der Geschäftsordnung her Stellungnahmen zu einer Pflicht zu machen – und dies nicht dem Goodwill der Mehrheitsfraktion zu über­lassen. Das wäre ein konkreter Reformschritt, um den Ausschuss für Petitionen und


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