Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 259

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Petitionen und Bürgerinitiativen in dieser Gesetzgebungsperiode stattgefunden, und tatsächlich gab es über weite Strecken breiten Konsens fast aller vertretenen Fraktio­nen.

Natürlich ist dieser Ausschuss vor allem ein Instrumentarium der Oppositionsparteien, darum ist es schon oftmals zum Schmunzeln, wenn die Regierungsfraktionen immer wieder fleißig Petitionen einbringen. Sie bräuchten ja als Regierungsfraktion nur einen Antrag einzubringen (Abg. Freund: Das gilt aber für die Opposition auch!) und diesen dann eben zu beschließen. So einfach würde es gehen; aber gut.

Ich möchte zum Schluss noch zwei Kritikpunkte anführen – es ist heute schon davon gesprochen worden –: Vielleicht könnte man die Diskussionen zum Sammelbericht hier im Plenum zu einem prominenteren Zeitpunkt abführen und nicht immer zu schlaf­trunkener Zeit. Wir haben ja heute eine Glück, dass es erst 22 Uhr ist, normal sind wir heuer noch nie vor 23 Uhr dran gewesen.

Als zweiten Kritikpunkt: Nachdem ja diese GP in den nächsten Wochen endet, erlö­schen alle eingebrachten Verhandlungsgegenstände, die nicht erledigt werden konn­ten. Das ist die geltende Rechtslage, die die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, die aber einfach gelöst werden könnte. Vielleicht gibt es in der nächsten GP die Mög­lichkeit, vor allem aber den Willen aller Fraktionen, diese nicht verständliche Rechts­lage zu ändern.

Ich meine, es wäre gescheit, wenn wir das machten. Wir Sozialdemokraten werden uns auf alle Fälle dafür einsetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

21.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Grander ist die nächste Rednerin. Bis zu 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.51.37

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal kurz auf die Petition Nr. 73 bezüglich Mistel-Therapie eingehen.

Festzustellen ist, dass 30 Prozent der Krebspatienten zur komplementärmedizinischen Therapie greifen, wobei die Mistelpräparate sowohl unterstützend als auch palliativ al­leine oder ergänzend mit anderen Behandlungsformen eingesetzt werden. Mistel-The­rapie ist in Mitteleuropa die am häufigsten verschriebene komplementärmedizinische Therapie; 40 bis 60 Prozent der onkologischen Patienten erhalten sie.

Die Vorteile sind in über 70 wissenschaftlichen Studien abgesichert: weniger Nebenwir­kungen durch Chemo- und Strahlentherapie, weniger Schmerzen. Die Patienten brau­chen während der Chemotherapie weniger Begleitmedikamente und können selbst etwas zur Therapie beitragen. Weiters ist festzustellen, dass auch ein stimmungsauf­hellender Effekt beobachtet wird.

Begonnen wird die Therapie in der Regel nach Operationen und nach Beginn der Chemo- oder Strahlentherapie. Frau Kollegin Machne hat bereits angeschnitten, dass die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung in bestimmten Bereichen, auch wenn der wissenschaftliche Nachweis nicht erbracht ist, sehr wohl auf die Erfahrung der be­handelnden Ärzte vertraut und den Versicherten, die noch ohne ausreichende Evidenz sind, Zugang zur Therapie ermöglichen will. Das heißt in diesem Fall, dass die Mistel-Therapie additiv zum onkologischen Therapiekonzept vom behandelnden Arzt, sofern er es für notwendig erachtet, verordnet werden kann. Die daraus entstehenden Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen; der Patient wird damit nicht belastet.

 


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