Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 267

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Ich spreche da das von der Frau Kollegin Rest-Hinterseer erwähnte Kraftwerk Pfarr­werfen an. Es sind meiner Meinung nach Bürgeranliegen ernst zu nehmen, aber dieses Kraftwerk bedeutet auch Arbeitsplätze, hätte Beschäftigungseffekte, und daher sollte man sich für dieses Kraftwerk entscheiden.

Bürgerinitiativen und Petitionen bedeuten auch Recht und Gerechtigkeit.

An dieser Stelle darf ich aber auch zu einem anderen Thema etwas sagen: Abgeordne­ter Heinz Gradwohl hat heute schon die Stricherlliste bezüglich der Redezeit angespro­chen. Da das mittlerweile in den Zeitungen steht und da gestern zu einem meiner Kol­legen gesagt worden ist, zu wenig Vierzeiler habe man gehört und heute gesagt wurde, man soll sich öfter zu Wort melden und weniger Zwischenrufe machen, möchte ich Ihnen die Redezeitaufteilung zwischen den vier Fraktionen vom heutigen Tag zur Kenntnis bringen.

ÖVP: 140 Minuten. – Das bedeutet 1 Minute und 46 Sekunden pro Abgeordnetem.

SPÖ: 140 Minuten. – Das bedeutet 2 Minuten und 2 Sekunden pro Abgeordnetem.

Freiheitliche – BZÖ: 96 Minuten. – Das bedeutet 5 Minuten und 20 Sekunden pro Ab­geordnetem.

Grüne: 104 Minuten. – Das bedeutet 6 Minuten und 7 Sekunden pro Abgeordnetem.

Ich frage, ob das die objektive Grundlage zur Beurteilung von Fleiß ist? (Lebhafter Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

Ansonsten darf ich ersuchen, dem Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes des Aus­schusses für Petitionen und Bürgerinitiativen zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1612 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.18.30Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den An­trag der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistungen.

Der Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde auf Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses gemäß § 33 GOG zur Untersuchung der Verantwortung der in den


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