Keine einzige der vom Verfassungsgerichtshof und von
einer kürzlich erlassenen Verordnung der Bundesregierung verlangten
Ortstafeln sind bisher aufgestellt worden, nicht einmal die in Bleiburg und
Ebersdorf, deren Aufstellung seit einem Jahr vom VfGH angeordnet ist.
Vielmehr hat der Kärntner Landeshauptmann mit allen
möglichen fadenscheinigen Begründungen und Tricks diese Aufstellung
verhindert, vom „Ortstafelverrücken“ bis hin zum
möglichen Amtsmissbrauch seines zuständigen Kollegen in der Landesregierung.
Wenn nun schon mit einer großen
Kompromissbereitschaft der Vertreter der Minderheit eine verfassungsrechtliche
Regelung der ohnehin durch den Staatsvertrag garantierten Rechte erfolgen soll,
ist es das Mindeste, dass die Aufstellung der Ortstafeln auf Grund dieses
Kompromisses auch garantiert ist. Schließlich hat Jörg Haider durch
den in einer Pressekonferenz wiedergegebenen Beschluss der Kärntner
Landesregierung, den Gemeinden und der Kärntner Landesregierung ein
Vetorecht gegen die Aufstellung zusätzlicher Ortstafeln auf Grund der
Öffnungsklausel einzuräumen, den mit Bundeskanzler Schüssel
erzielten Konsens zu dieser Frage torpediert. Auch seine weiteren
öffentlichen Äußerungen zeigten, („Wir Kärntner
machen was wir wollen, und nicht das, was die in Wien beschließen“)
dass er nicht gewillt, ist den Konsens wesentlicher Vertreter der Kärntner
Slowenen mit Bundeskanzler Schüssel tatsächlich umzusetzen.
Dementsprechend enthält § 2b in der Formulierung der
Regierungsparteien die Möglichkeit für die Kärntner
Landesregierung und die betreffende Gemeinde, der Sache nach ein Veto
einzulegen und damit die Aufstellung zusätzlicher Ortstafeln zu verhindern.
Der Vorschlag der SPÖ zur Rechtsdurchsetzung sieht
demgegenüber – so, wie dies in allen anderen Rechtsgebieten der Fall
ist – eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor:
Entscheidet der Verfassungsgerichtshof, dass auf Grund der neuen Bestimmungen,
die entsprechend den Forderungen von BZÖ und ÖVP verfassungsgesetzlich
abgesichert sind, zusätzliche Ortstafeln aufzustellen sind, kann er die
Bundesregierung verpflichten, für diese Aufstellung zu sorgen.
Damit gilt für Ortstafeln das, was für jeden
Häuslbauer gilt: Wenn der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ist
seinem Urteil Rechnung zu tragen.
Findet dieser Abänderungsantrag keine Mehrheit, dann
bleibt das seit mehr als 30 Jahren ungelöste Problem der zweisprachigen
Ortstafeln trotz eines bereits erzielten Konsenses mit den Vertretern der
Minderheit auf dem Boden des Staatsvertrages gelöst.
Den von Bundeskanzler Schüssel erzielten
historischen Konsens gilt es umzusetzen. Er darf durch Störfeuer von
Außen nicht im Nachhinein zerstört werden. Es gilt, die Chance zu
nutzen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 5 Minuten Redezeit. –
Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum
Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Scheuch –: Sagen Sie
etwas zum Haider, zum Ortstafelverrücker!)
10.21
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur hier im Plenum, sondern vor allem zu Hause vor den Fern-