Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 101

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Da hat Österreich einiges versäumt. Ich erinnere mich daran, dass wir nach der Wende in der Tschechischen Republik Anfragen von deutsprachigen Schulen gehabt haben, sie zu unterstützen, damit es wenigstens Schulbücher gibt; ebenso aus anderen Berei­chen, von Vereinen etwa, die gesagt haben: Wir sehen uns als Nachkommen Öster­reichs, der österreichischen Volksgruppe – und nicht der deutschen! Österreich hat da­mals, zu Beginn der neunziger Jahre, gesagt: Das interessiert uns nicht, das geht uns nichts an; geht nach Deutschland! Deshalb gibt es in diesen Ländern Goethe-Institute, deshalb gibt es Subventionen von Deutschland her, aber von Österreich aus ist leider sehr, sehr wenig gemacht worden.

Auch das sollte sich widerspiegeln, dass wir auch historisch begründet dort, wo es noch kleine Reste von alt-österreichischen Minderheiten gibt – in Tschechien, in Kroa­tien, in der Slowakei, in Ungarn und in Slowenien –, eine Vertretungs- und Schutzfunk­tion haben.

Ich hoffe, dass wir in den nächsten Verhandlungen zu einer Verfassungsnovelle nicht nur diese Schutzfunktion gegenüber Südtirol, sondern auch gegenüber den alt-österrei­chischen Minderheiten in anderen europäischen Staaten umsetzen können. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.25


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


13.25.31

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste hier im Parlament! (Abg. Dr. Nie­derwieser: Sind Sie auch Außenminister? Wo ist die Außenministerin?) Ich darf heute in Vertretung der Frau Außenministerin ein paar Dinge zu einer sehr, sehr wichtigen Debatte hier im Hohen Haus zur Frage der Petition betreffend die Beratung über eine neue Bundesverfassung und dabei wieder im Hinblick auf die Südtirol-Schutzfunktion feststellen: Österreich hat ohne Zweifel und unbestreitbar, und zwar auf Grund des Pariser Abkommens aus 1946, eine Schutzfunktion für Südtirol, die die österreichische Bundesregierung seit Jahrzehnten wahrnimmt, bis heute sehr verantwortungsbewusst wahrnimmt.

Wir begrüßen, dass es in der Südtirolpolitik einen breiten Parteienkonsens gibt, der sich heute auch in dieser Debatte einmal mehr dargestellt hat. Das Anliegen einer Ver­ankerung dieser österreichischen Schutzfunktion für Südtirol auch in einer neuen öster­reichischen Bundesverfassung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Ziel. Das wurde auch sehr ausgiebig im Konvent diskutiert und auch heute hier, und es fällt das in die Ent­scheidungsautonomie des Gesetzgebers.

Aus Sicht der Regierung in Österreich ist zu sagen, dass die Entwicklung der Autono­mie Südtirols mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird. Das war in den letzten 60 Jah­ren so – und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Durch Paketabschluss und Streitbeilegungserklärung ist in dieser österreichischen Grundüberzeugung bezie­hungsweise Rechtsauffassung keine Veränderung eingetreten. Nicht zuletzt dank des österreichischen Einsatzes funktioniert die Südtirol-Autonomie heute sehr gut, ausge­zeichnet würde ich sagen. Auf europäischer Ebene – das ist schon mehrmals ange­sprochen worden – kommt ihr so etwas wie eine Modellfunktion für die Lösung eines Minderheitenkonfliktes zu.

Die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Italien sind ausgezeichnet, und im Rahmen dieser hervorragenden Beziehungen wird sich Österreich auch in Zukunft


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