Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 75

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Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Ich verstehe Ihre Aufregung, aber vielleicht könnten Sie mir Ihre Aufmerksamkeit wieder ein wenig schenken.

Nur noch eine Bemerkung, Frau Kollegin Rosenkranz. Ich bin selbstverständlich nicht der Auffassung, dass Kinder an sich ein Erwerbshindernis – so haben Sie, glaube ich, gesagt – sind. Die Kinder sind das natürlich nicht! Das Erwerbshindernis ist die fehlen­de Infrastruktur, die vorhanden sein müsste, um vor allem den Frauen zu helfen, ihre Kinder gut betreut zu wissen und daneben berufstätig zu sein. Das ist der Punkt, und natürlich nicht die Kinder an sich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Herr Staatssekretär Morak, in Ihrer Auseinandersetzung mit der Wiener Kulturszene arbeiten Sie seit Wochen mit sehr eigenwilligen Zahlen. Wir sagen es Ihnen immer wieder – und Sie wissen es ja mittlerweile, Sie tun es bewusst –: Die Aufteilung der Mittel nach Bundesländern, die Sie zitieren, ergibt sich daraus, dass die Zuordnung schlicht und einfach danach erfolgt, in welchem Bundesland die Adresse liegt, wo der Betreffende sein Ansuchen stellt oder wo das Bankinstitut ist. – Das kann doch keine Grundlage für eine kulturpolitische Maßnahme sein!

Wenn Sie diese Zahlen bereinigen, dann stellt sich heraus, dass das ganz anders aus­schaut. Sie kennen die Zahlen vermutlich mindestens so gut wie ich. Wenn Sie zum Beispiel das, was Sie Wien zurechnen, um diverse Biennale-Beiträge bereinigen, die in der Summe dann 1 Million € ergeben, oder wenn Sie sie bereinigen – ich zitiere jetzt eine zweite Zahl – um die Subventionen von ungefähr 10 Millionen €, die das Österrei­chische Filminstitut bekommt, dann schaut die Sache ganz anders aus und dann ist es natürlich so, dass man Wien direkt viel, viel weniger zurechnen muss.

Selbstverständlich muss Wien auch in der Kulturpolitik eine Hauptstadtfunktion wahr­nehmen (Abg. Dr. Fekter: Das ist Graz! Graz ist die Kulturhauptstadt!), und selbstver­ständlich ist es so, dass viele Kulturinstitutionen sich freiwillig – sie könnten ja auch nach Graz gehen – in Wien ansiedeln und hier ihr Büro haben, aber ihre Arbeit durch­aus überregional angelegt ist.

Das heißt, dass man die Zahlen bereinigen muss und dass man die Zahlen, die Sie nennen – zum Beispiel eben für Institutionen, die überregional arbeiten, aber ihren Sitz in Wien haben –, ja nicht als Landeskulturförderung ausweisen kann. Das ist ein gro­ßer Unterschied, und ich würde Sie bitten, hier mir fairen Zahlen zu arbeiten. Ich kom­me auf ungefähr 30 Prozent Anteil in Wien. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Morak.) – Bereinigt, habe ich gesagt. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Staatssek­retär Morak.) – Gut, dann schauen wir uns Ihre Zahlen an und diskutieren das weiter.

Nachdem Sie bei Ihrer Maßnahme den Wiener Festwochen gegenüber von einer sym­bolischen Maßnahme gesprochen haben, werte ich das als Ankündigung, dass hier noch einiges bevorsteht. Herr Staatssekretär, vielleicht könnten Sie uns auch an dieser Stelle informieren, mit welchen derartigen weiteren „symbolischen Maßnahmen“ von Ihnen die Wiener Kulturszene noch zu rechnen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

13.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr ergreift Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter das Wort. 4 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


13.18

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Werte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Frau Volks­anwältin Rosemarie Bauer! Herr Volksanwalt Kostelka! Ich möchte zuerst der Volksan­waltschaft sehr herzlich danken für die gute Zusammenarbeit, die wir Abgeord­nete mit der Volksanwaltschaft haben. Ich habe eine Fülle von Interventionsfällen, bei denen ich


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