Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 80

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dere die duale Berufsausbildung, die hier Möglichkeiten eröffnet, die wir auch entspre­chend nützen sollten.

Ich möchte abschließend Frau Mag. Lapp und Dr. Niederwieser von der SPÖ, ebenso dem Kollegen Dieter Brosz von den Grünen für die Verhandlungen Dank sagen. Insbe­sondere aber möchte ich mich bei meinem Kollegen Franz-Joseph Huainigg bedanken, der sich in dieser Frage sehr stark engagiert hat, der sich sehr stark in die Diskussion eingebracht hat und sicherlich ein starker Partner bei den Verhandlungen war. Es ist aber auch – und das möchte ich betonen – den zuständigen Ministerien zu danken, dem Herrn Sozialminister, dem Herrn Wirtschaftsminister und der Frau Bildungsminis­terin, denn ohne die Mithilfe und Unterstützung der Ressortchefs und der zuständigen Beamten in allen drei Ressorts wäre solch eine Gesetzesinitiative nicht möglich!

In diesem Sinne ist es, denke ich, ein schönes Zeichen, wenn wir heute einen Vier-Par­teien-Antrag beschließen können, und ich danke allen, die sich daran beteiligt haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

12.34

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.34

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage beinhaltet auch eine Änderung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes. Wir wissen alle, dass Jugendliche, die in der Nacht arbeiten, vorher eine Untersuchung über ihre Eignung absolvieren müssen und dass diese Untersuchung jährlich durch Arbeitsmediziner wiederholt werden soll. So steht es zumindest derzeit in § 51 des Arbeitnehmerschutzgesetzes. Mit dieser Novelle wird diese Bestimmung nunmehr umgewandelt, und zwar in eine Untersuchungsbestim­mung im Sinne einer allgemeinen Jugendlichenuntersuchung, die wiederum in § 132a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes begründet ist.

Wir sind im Grunde damit einverstanden. Wo wir eine Gefahr sehen beziehungsweise wo möglicherweise Kritik zu üben ist, ist die Qualität dieser allgemeinen Jugendlichen­untersuchungen, die künftig auch für jene Jugendliche, für jene Lehrlinge, die in der Nacht arbeiten, vorgesehen sind. Diese Untersuchungen werden nämlich nicht von Arbeitsmedizinern begleitet, es sind allgemeine Jugendlichenuntersuchungen, deren Zweck die Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustandes ist und die die beson­deren Belastungen der Nachtarbeit nicht mit berücksichtigen. Zudem tragen die Kosten dieser Untersuchungen derzeit die Arbeitgeber, künftig die Allgemeinheit. Es ist also, Herr Bundesminister, dahinter auch eine kleine Entlastung der Lehrbetriebe versteckt, das soll hier festgehalten werden, da künftig die Allgemeinheit, nämlich die Gebiets­krankenkassen, damit belastet werden.

Sehr verehrte Damen und Herren! In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinwei­sen, dass hier im Hohen Haus vor einiger Zeit die Jugendlichenuntersuchungen im Sinne der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 19 auf 18 Jahre reduziert wur­den. Ich glaube, wir sollten zu gegebener Zeit darüber nachdenken, ob dieser Weg der richtige war.

Konkret droht derzeit, dass die spezielle arbeitsmedizinische Jugenduntersuchung durch eine Routine- und Reihenuntersuchung der Gebietskrankenkassen ersetzt wird. Sehr verehrte Damen und Herren! Ich wollte auf diesen Umstand hinweisen, weil es vielleicht ein Schlupfloch in der Gesundheitsvorsorge sein kann. Wir sollten zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen, ob dieses Schlupfloch genützt wird.

 


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