Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 240

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Paletten, die Kisten, das gesamte Staumaterial – mit Betrieben anderer Mitgliedstaaten gleich. Auch das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsgleichheit auf dem agrarischen Sektor. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes geht es im Wesentlichen um Verwaltungsvereinfachung. Es soll der übersichtlichen und einheit­lichen Gestaltung dienen, es sollen die derzeit in mehreren Bundesgesetzen geregel­ten Tarife für landwirtschaftliche Betriebsmittel konzentriert werden und damit verwal­tungstechnisch eine Vereinfachung herbeigeführt werden.

Beim Futtermittelgesetz geht es darum, einen weiteren Schritt zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit sowie Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparungen durch die Übernahme sämtlicher Vollzugsaufgaben im Futtermittelbereich durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sicherzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Qualitätsklassengesetz geht es um Rechtsanpassungen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrkontrolle.

Beim Forstgesetz setzen wir auf der einen Seite EU-Richtlinien um, und auf der ande­ren Seite werden redaktionelle Veränderungen, die bei der Forstgesetznovelle im ver­gangenen Jahr, also 2002, gemacht wurden, adaptiert.

Es ist dies also insgesamt ein Agrarrechtsänderungsgesetz, das EU-Anpassungen auf der einen Seite und klare Verwaltungsvereinfachungsschritte auf der anderen Seite mit sich bringen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Danke vielmals, Herr Bundesminister, für die Kürze der Rede.

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.48

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Grundsätzlich sind die einzelnen Maßnahmen dieser Sammelnovelle sachlich gerechtfertigt und daher auch zu begrü­ßen. Das gilt sowohl für die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern, durch die eigentlich eine EU-Richtlinie um­gesetzt wird, als auch für die Anpassung der Vorschriften beim Güterexport in Holz­verpackungen.

Es werden somit die heimischen Betriebe den Betrieben anderer Mitgliedstaaten der EU gleichgestellt. Das gilt auch für die Verwaltungsvereinfachungen, wie zum Beispiel die Vereinheitlichung der Tarife für landwirtschaftliche Betriebsmittel, die Übernahme sämtlicher Vollzugsaufgaben im Futtermittelbereich durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernähungssicherheit sowie die im Qualitätsklassengesetz erfol­gende Rechtsanpassung hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrkontrolle.

All das ist prinzipiell zu begrüßen, und deshalb werden wir auch zustimmen, Herr Kol­lege Scheuch! (Beifall bei der SPÖ.)

Problematisch ist aber trotz allem das Instrument der Sammelnovelle an sich, und zwar problematisch in demokratiepolitischer und auch in parlamentarischer Hinsicht. Wir haben das seitens der SPÖ auch im Ausschuss angesprochen. Es besteht bei derarti­gen Sammelnovellen nämlich immer die Gefahr, dass die einzelnen Bestimmungen nicht ausreichend diskutiert werden und eine differenzierte Stellungnahme nicht mög­lich ist oder untergeht. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aber im Ausschuss wart ihr positiver als im Plenum!)

 


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