Paletten, die Kisten, das gesamte Staumaterial – mit Betrieben anderer Mitgliedstaaten gleich. Auch das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsgleichheit auf dem agrarischen Sektor. (Beifall bei der ÖVP.)
Bei der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes geht es im Wesentlichen um Verwaltungsvereinfachung. Es soll der übersichtlichen und einheitlichen Gestaltung dienen, es sollen die derzeit in mehreren Bundesgesetzen geregelten Tarife für landwirtschaftliche Betriebsmittel konzentriert werden und damit verwaltungstechnisch eine Vereinfachung herbeigeführt werden.
Beim Futtermittelgesetz geht es darum, einen weiteren Schritt zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit sowie Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparungen durch die Übernahme sämtlicher Vollzugsaufgaben im Futtermittelbereich durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit sicherzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Qualitätsklassengesetz geht es um Rechtsanpassungen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrkontrolle.
Beim Forstgesetz setzen wir auf der einen Seite EU-Richtlinien um, und auf der anderen Seite werden redaktionelle Veränderungen, die bei der Forstgesetznovelle im vergangenen Jahr, also 2002, gemacht wurden, adaptiert.
Es ist dies also insgesamt ein
Agrarrechtsänderungsgesetz, das EU-Anpassungen auf der einen Seite und klare
Verwaltungsvereinfachungsschritte auf der anderen Seite mit sich bringen wird. (Beifall
bei der ÖVP.)
21.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Danke vielmals, Herr Bundesminister, für die Kürze der Rede.
Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.48
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Grundsätzlich sind die einzelnen Maßnahmen dieser Sammelnovelle sachlich gerechtfertigt und daher auch zu begrüßen. Das gilt sowohl für die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern, durch die eigentlich eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, als auch für die Anpassung der Vorschriften beim Güterexport in Holzverpackungen.
Es werden somit die heimischen Betriebe den Betrieben anderer Mitgliedstaaten der EU gleichgestellt. Das gilt auch für die Verwaltungsvereinfachungen, wie zum Beispiel die Vereinheitlichung der Tarife für landwirtschaftliche Betriebsmittel, die Übernahme sämtlicher Vollzugsaufgaben im Futtermittelbereich durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernähungssicherheit sowie die im Qualitätsklassengesetz erfolgende Rechtsanpassung hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrkontrolle.
All das ist prinzipiell zu begrüßen, und deshalb werden wir auch zustimmen, Herr Kollege Scheuch! (Beifall bei der SPÖ.)
Problematisch ist aber trotz allem das
Instrument der Sammelnovelle an sich, und zwar problematisch in
demokratiepolitischer und auch in parlamentarischer Hinsicht. Wir haben das
seitens der SPÖ auch im Ausschuss angesprochen. Es besteht bei derartigen
Sammelnovellen nämlich immer die Gefahr, dass die einzelnen Bestimmungen nicht
ausreichend diskutiert werden und eine differenzierte Stellungnahme nicht möglich
ist oder untergeht. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aber im Ausschuss
wart ihr positiver als im Plenum!)