Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 102

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fahrung haben – wie zum Beispiel das Bundessozialamt –, eingreifen und für behin­derte Menschen Ansprechpartner und Kämpferinnen und Kämpfer sein können.

Hohes Haus! Es ist unsere parlamentarische Verantwortung, ein Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten. Es ist wesentlich und wichtig, dass wir heute darüber diskutieren. Ich verspreche Ihnen, dass das nicht das letzte Mal sein wird, sondern dass wir uns auf Grund der Ergebnisse in den Arbeitskreisen und in den Arbeitsgruppen auch weiterhin auf parlamentarischer Ebene damit auseinander setzen werden.

Weiters ist es wichtig, dass nicht im Nacktschneckentempo gearbeitet wird, sondern dass wir den Motor für veränderte Rahmenbedingungen für behinderte Menschen voll aufdrehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.14

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


14.14

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Einerseits ist es ja eigentlich sehr erfreulich, dass wir uns in letz­ter Zeit so oft hier im Parlament über das Behinderten-Gleichstellungsgesetz unterhal­ten, denn das zeigt Engagement und auch Interesse an diesem Gesetz. Ich muss aller­dings sagen, dass hier im Parlament das Interesse an unserer Diskussion nicht sehr groß ist: Sehr viele Kollegen ziehen es vor, diese Materie nicht mit uns zu diskutieren, was mir wirklich sehr Leid tut. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Einerseits ist es also positiv, dass wir so oft darüber diskutieren, aber andererseits gibt das natürlich auch zu denken, weil andere europäische Länder uns weit voraus sind, was die Behandlung behinderter Menschen betrifft. Dort haben behinderte Menschen nämlich bereits jenen Stellenwert, der ihnen gebührt. Sie können dort auch ohne große Probleme am ganz gewöhnlichen Leben teilnehmen – was in Österreich leider Gottes noch nicht so ist – und können ihre Ansprüche auch rechtlich durchsetzen.

Diesen Schritt vom „armen Hascherl“, das bedauert wird und das ununterbrochen von Sozialeinrichtungen betreut werden muss, zum selbstbewussten Menschen mit Rechtsanspruch wollen wir mit dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz setzen. Mir ist natürlich klar, dass das sehr schwierig und sicher ein langer Weg ist und allein mit einem Gesetz wahrscheinlich noch nicht erreicht werden kann.

Wir haben schon gesehen, dass es 1998 Vorarbeiten zum Behinderten-Gleichstel­lungsgesetz gegeben hat. Da sind alle Gesetzesmaterien unter dem Aspekt gesichtet worden, wo es Behinderungen und Diskriminierungen gegenüber behinderten Men­schen gibt. Ich habe allerdings keine sehr großen Erfolge dieser Durchforstung be­merkt.

Nach wie vor ist es für behinderte Menschen sehr schwierig, ja oft unmöglich, am ganz normalen Leben teilzunehmen. Das äußert sich zum Beispiel im Bestehen von bau­lichen Barrieren. Ich könnte die Aufzählung, die Herr Kollege Huainigg begonnen hat, fortsetzen und sehr viele Beispiele bringen, gerade auch was das Theater anlangt. Wenn Sie schon ein Theater mit einem Behindertensitz erwischt haben, dann haben Sie oft einen derart schlechten Platz, dass ein sehbehinderter Mensch keine Chance hat, das Stück mitzuverfolgen.

Ein weiteres Beispiel sind die öffentlichen Bäder: Es werden überall ganz moderne Bäder gebaut, aber niemand denkt daran, dass ein gehbehinderter Mensch auch ins Wasser hinein und wieder heraus möchte. In den Hotels – Vier- oder Fünfstern­hotels! – gibt es ganz tolle Pools, aber es wird nicht darauf geachtet, dass dort ein


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