Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 197

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Eine der Hauptursachen dafür – und darin sind sich auch die Experten einig – besteht in den Unterbrechungen im Erwerbsverlauf von Frauen, im unterschiedlichen Karriere­verlauf von Frauen und Männern. Und da ist nun ausschlaggebend, welche Maßnah­men gesetzt werden. Welche Maßnahmen hat die Frauenministerin gesetzt? – Die Arbeitsmarktdaten sprechen dafür, dass keine gesetzt worden sind. Wenn man sich die Arbeitsmarktdaten im Juni ansieht, dann stellt man fest, dass die Frauenarbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozent gestiegen ist. Im Juni 2001 waren es noch 78 218 Frauen, die arbeitslos waren, jetzt sind es 91 686 Frauen. Es können diesbe­züglich also keine Maßnahmen gesetzt worden sein.

Dafür sind aber Projekte gefördert worden, nämlich jenes der Gräfin Walderdorff, die dann auf Kosten der Steuerzahler und des Ministeriums in einem Luxushotel Schmink­tipps für arbeitslose Frauen gibt. Dafür ist Geld ausgegeben worden – aber nicht dafür, um den tatsächlichen Bedürfnissen der arbeitslosen Frauen zu entsprechen, Qualifizie­rungsmaßnahmen anzubieten und einen Beitrag zur Steigerung der Frauenerwerbs­quote zu leisten.

Werden Sie tätig in diesem Bereich, denn so kann das nicht weitergehen! (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegen­den Bericht III-3 und Zu III-3 der Beilagen unter Berücksichtigung der vom Bericht­erstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

6. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (81 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Entwicklungszu­sammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G), das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter­dienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (EZA-Gesetz-Novelle 2003) (149 der Beilagen)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.55

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Herr Vorsitzender! Seit zehn Jahren diskutieren wir in Österreich darüber, wie es mög­lich wäre, die Entwicklungszusammenarbeit in eine Agentur auszulagern. Zehn Jahre lang beschäftigt uns diese Frage schon, und vor zwei Monaten kam letztendlich ein Entwurf, der zehn Tage lang zur Begutachtung stand und dann durchgepeitscht wurde, um jetzt eben die Entwicklungszusammenarbeit in eine Agentur auszulagern. Es war


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