Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 69

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Das Beispiel der Legehühner wurde erwähnt. Es stimmt, dass es Bundesländer gibt, in denen bereits jetzt darüber abgestimmt und beschlossen wurde, dass es im Jahre 2004 beziehungs­weise im Jahr 2006 – je nach Bundesland unterschiedlich – zu einem Verbot von Legehühnern und Legebatterien kommen soll.

Ich möchte aber hier auch zu bedenken geben, dass man für den Bauernstand – es sind nun einmal Bäuerinnen und Bauern, die diese Legebatterien betreiben – Rechtssicherheit gewähr­leisten muss. Ich halte es für sehr kritisch und auch für sehr problematisch, solchen Betrieben – in Kärnten haben wir einen solchen Betrieb, dessen Betreiber vor zwei Jahren vom Land mehr als 10 Millionen Schilling an Förderung, an öffentlicher Unterstützung für Erneuerungen seines landwirtschaftlichen Betriebes bekommen hat – mitzuteilen, dass sie in zwei Jahren ohne Über­gangsfrist, ohne finanziellen Ausgleich geschlossen werden sollen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ und von der grünen Fraktion! Ich gebe schon zu bedenken, dass man da vorsichtig handeln und nicht Existenzen aufs Spiel setzen sollte – auch wenn es nur 20 oder 30 Betriebe in Kärnten sind. Ich bin davon überzeugt, dass jeder Bauer das Recht hat, seinen Betrieb fortzuführen, und dass er auch das Recht hat, auf Grund seiner Investitionen sicher weiterzuleben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr oft wurde heute schon der Schulterschluss zwischen Konsumenten und Bauern angespro­chen. Es ist ganz klar, dass das einer der wichtigsten Schulterschlüsse ist, die wir brauchen, aber man sollte sich als Konsument – wir alle sind auch Konsumenten und nicht nur Parlamen­tarier – auch dessen bewusst sein, dass man selbst die höchste Entscheidungsgewalt innehat, wenn es darum geht, für Verbesserungen im Tierschutz zu sorgen.

Nehmen wir uns doch selbst an der Nase! Es gibt genaue Untersuchungen, die belegen, dass 80 Prozent der Konsumenten und der Käufer zu Eiern aus der Käfighaltung greifen und nicht zu Eiern aus der Bodenhaltung und aus der naturnahen Haltung. Das heißt, die Politik kann maxi­mal Rahmenbedingungen schaffen, um da etwas zu verändern. Es liegt an uns, an den Konsu­menten, dass wir bereit sind, für diese Produkte mehr zu bezahlen, dass wir bereit sind, Initiati­ven zu setzen, um das zu fördern und unseren Bauernstand zu erhalten. – Danke schön. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

13.25


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Maier. – Bitte.

13.26


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wenn man das Thema Tierschutz disku­tiert, dann sollte man das Thema ernsthaft diskutieren und keine Realitätsverweigerung betrei­ben – eine Realitätsverweigerung, die einige der Vorredner aber bereits betrieben haben.

Ich möchte im Detail auf diese Punkte eingehen. Ich tue mir als Salzburger Abgeordneter relativ leicht, hier zu argumentieren, weil Salzburg das erste und einzige Bundesland ist, in dem der Tierschutz in der Landesverfassung verankert wurde. Es gibt seit 20. März 2002 eine Staatsziel­bestimmung, um die Wahrung der Würde des Tieres als Mitgeschöpf sicherzustellen. Jetzt wissen Sie ganz genau, dass es sich dabei um kein Grundrecht handelt, sondern um eine Orientierung für die Verwaltung, um eine Selbstbindung für die Landeslegislative.

Ich persönlich sehe das als einen ersten Schritt. Ich glaube, dass weitere Schritte folgen müssen. Wir Sozialdemokraten werden darin auch bestätigt, wie etwa gestern von Kommissar Fischler im Rahmen der Diskussion um die Agrarreform.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Teile der Agrarreform beinhalten auch den Tier­schutz. Tierschutz ist im Rahmen der Europäischen Union, im Rahmen dieser Agrarreform zu einer Zielbestimmung geworden. Zahlungen an Bauern sollen unter anderem von der Einhal­tung von Tierschutzstandards abhängig gemacht werden. Ich halte fest: Die sozialdemokra-


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