Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 78

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. – Bitte die Plätze einzunehmen! Herr Abgeordneter Jarolim, telefonieren und abstimmen geht nicht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verkehrsausschuss zur Bericht­erstattung über das Protokoll vom 3. Juni 1999 in 46 der Beilagen eine Frist bis 17. Ok­tober 2003 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Fristsetzungsantrag ist mit Mehrheit angenommen.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap und Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes seit 4. Februar 2000, insbesondere Verkaufsvorberei­tung für die Bundesanteile der voestalpine AG sowie Stellenbesetzungen.

Der Antrag ist an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt worden. Eine Verlesung durch einen Schriftführer ist daher nicht notwendig.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Mag. Gaßner und GenossInnen gem. § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich des Vollzuges des ÖIAG-Gesetzes seit 4.2.2000, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für die Bundesanteile der voestalpine AG, sowie über die Einhaltung des Stellenbeset­zungsgesetzes 1998 im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Auf­sichtsräten und Vorständen der Österreichischen Industrie-Holding-AG.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundes­ministeriums für Finanzen und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammen­hang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politi­sche Verantwortlichkeit überprüfen.

 


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