18.13
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wie ich bereits im Finanzausschuss sagte, wurden dem Land Kärnten auf Antrag bereits rund 500 000 € überwiesen, und demnächst werden rund 1 Million € zur Abgeltung der Schäden an Privatvermögen überwiesen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Hinsichtlich der Forderungen betreffend
finanzielle Hilfe zum Wiederaufbau der zerstörten Pfarrkirche von Vorderberg ist
festzuhalten, dass dem Bundesministerium für Finanzen bisher kein Antrag des
Landes Kärnten zugegangen ist. Es müsste ein Antrag zugehen, in dem das genaue
Schadensausmaß ermittelt wird, also es ist eine Kärntner Sache. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.14
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.14
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Das letzte Jahr hat uns, wie wir wissen, außergewöhnliche Niederschlagsmengen beschert, die letztlich zur bekannten Hochwasserkatastrophe geführt haben. Es gab enorme Schäden an physischen und auch juristischen Personen, an Hab und Gut dieser Personen, viele Menschen kamen in diesen Hochwassergebieten zu Schaden, und es gab natürlich auch riesige Schäden die Allgemeinheit betreffend, die Infrastruktur betreffend.
Zur Beseitigung der Schäden an Hab und Gut wurden gemäß § 2 des Hochwasserentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes des letzten Jahres 250 Millionen € vorgesehen. Derselbe Betrag gemäß § 3 des gleichen Gesetzes wurde für die Wiedererrichtung der Infrastruktur vorgesehen, also in Summe 500 Millionen €, die dem Katastrophenfonds als zusätzliche Mittel zugeführt wurden.
Bei der nun vorliegenden Novelle soll die Höhe dieser Entschädigungszahlungen, dieser Mittel unberührt bleiben. Es soll eine Umschichtung erfolgen, und hierfür ist auch sicherlich der Bedarf und die Zweckmäßigkeit gegeben. Nach der Abwicklung dieser Schäden weiß man, dass im Bereich Hab und Gut ein Fehlbetrag von rund 53 Millionen € gegeben ist. Wir wissen auf Grund der Mitteilungen aus den Ländern und der Zahlen, die bekannt gegeben wurden, auch, dass rund 90 Millionen € weniger für den Bereich Infrastruktur benötigt wurden, als ursprünglich angenommen worden war; es geht hier um den Bundesanteil für die Behebung des Schadens an der Infrastruktur der Länder und Gemeinden. Ich halte es daher für sinnvoll, dass diese Umschichtung erfolgt.
Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte ein Jahr nach dieser Katastrophe, die viele schwer getroffen hat, nicht verhehlen, dass es mich freut, dass die Schäden anteilig und die anteilige Mittelhöhe doppelt so hoch war wie bei annähernd vergleichbaren oder vergleichbaren Katastrophen vorher. Und ich möchte es auch ein Jahr danach nicht verabsäumen, mich von dieser Stelle aus nochmals bei all jenen Österreicherinnen und Österreichern, die ihre Spendenfreudigkeit und ihre Solidarität unter Beweis gestellt haben, zu bedanken. Mein Dank geht auch an das österreichische Bundesheer, an die Hilfsorganisationen und vor allem an jene, die von diesen Schäden schwer betroffen waren, egal ob es Privatpersonen waren mit ihren Häusern, ihren Wohnungen, ob es Unternehmungen waren mit ihren Betrieben, Betriebsgebäuden und Anlagen.