Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 203

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und den Schadenersatz dafür kommt. Daher haben wir uns auch dieses Mal, wie schon bei der Gewährleistung, gegen eine Rügepflicht ausgesprochen. Ich bin aber schon der Auffassung, dass wir, sollte es zu Verzerrungen im Hinblick auf die Beweis­führung kommen, wieder neu verhandeln müssten.

Ebenfalls ausgebaut worden ist der Konsumentenschutz bezüglich der Schriftlichkeit von Immobilienverträgen mit Maklern. Wir haben den klagsberechtigten Verbänden im Konsumentenschutz das Recht eingeräumt, sich allgemeine Geschäftsbedingungen zu beschaffen, wenn sie für die Vertretung von Konsumenteninteressen von Bedeutung sind.

Es ist ein sehr vielseitiges Gesetzeswerk, es sind eigentlich nur Novellen einzelner Teile, aber für die Bürger bringen diese Neuerungen Rechtsschutz und Rechtssicher­heit, und daher bin ich sehr froh darüber, dass dieser Gesamtkomplex heute beschlos­sen werden kann – ich hoffe einstimmig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.08

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.08

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, das Zivilrechts-Änderungsgesetz ist eine Materie, die grundsätzlich auch auf die Zustimmung seitens der Sozialdemokratie trifft. Wir stehen auch nicht an, dem Herrn Bundesminister dazu zu gratulieren, dass er die Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes letztlich doch umgesetzt hat. Mein Kollege Maier wird noch ein paar Worte dazu sagen, weil es in Wirklichkeit so ist, dass noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Wir sollten nicht einfach innehalten, sondern die Dinge sollen sich so entwickeln, dass wir sagen können, dass es sich dabei um einen im gesamteuropäischen Kontext mehr oder weniger angepassten Regelungsbe­reich handelt.

Zum Nachbarrecht ist zu sagen, dass wir Verständnis haben für die Einrichtung von Schlichtungsstellen, die innerhalb von drei Monaten, nachdem ein Konflikt im nachbar­rechtlichen Bereich begonnen hat, angerufen werden müssen, bevor man direkt zu Gericht geht. Es ist nur anzumerken, und das ist eine grundsätzliche Problematik der letzten Jahre, dass das ein Ausfluss dessen ist, dass die Gerichte in ihrer Funktionalität in einer Massivität behindert werden, die doch schon relativ dramatisch ist.

Auf der einen Seite erleben wir eine maßlose Verschwendung, etwa wenn das Han­delsgericht aus der Riemergasse entgegen jeglicher Vernunft in den Justiz-Tower übersiedelt werden soll, was über die nächsten 20 Jahre zu einem Mehraufwand für Mieten und Betriebskosten im Ausmaß von mindestens 2 Milliarden Schilling – ohne Zinseszinsrechnung! – führt. Dieses Geld könnte man für mehr Personal und Sachleis­tungen einsetzen, aber dafür werden keine Mittel freigesetzt, denn die Personalstellen sollen ja noch weiter reduziert werden.

Dass dadurch natürlich ein Rechtsstaat irgendwann an seine Grenzen stößt, ist wohl klar. Insofern ist der Versuch, eine Schlichtungsstelle einzurichten, ein probates Mit­tel – noch dazu im Zusammenhang damit, dass es auch eine Evaluierung geben soll.

In diesem Zusammenhang werden wir auch einen Entschließungsantrag einbringen, in dem der Herr Bundesminister ersucht wird, nach angemessener Zeit darüber zu be­richten, ob sich das neue Nachbarrecht wirklich so bewährt hat, wie man sich das vor­gestellt hat oder eben nicht, aber im Grunde genommen muss man danach trachten, dass man die Gerichtsbarkeit natürlich auch in ihrer gesamten Struktur unterstützt.

 


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