Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 212

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richtungen – wie auch das Justizministerium selbst – größte Probleme hatten, von ein­zelnen Anbietern die Vertragsformblätter zur Prüfung auf Konformität mit dem KSchG zu erhalten. Daher ist diese Regelung zu begrüßen. Allerdings ist ein Wermutstropfen auch dabei, Herr Bundesminister: Bei B2C-Geschäften im E-Commerce-Bereich ste­hen wir vor der Situation, dass Anbieter ihre Geschäftsbedingungen entgegen dem E-Commerce-Gesetz, entgegen der Fernabsatz-Richtlinie gestalten und gar nicht bereit sind, diese Unterlagen auszufolgen. Ich glaube, wir sollten darüber nachdenken, wie wir auch da zu einer besseren Regelung kommen könnten.

Der Bereich Urlaubsfrust wird ebenfalls neu geregelt. Das geht darauf zurück, dass einige Gerichte in Österreich bereits richtlinienkonform entschieden haben, andere wie­derum nicht. Daher ist diese ausdrückliche Regelung im Konsumentenschutzgesetz grundsätzlich zu begrüßen. Jetzt ist die Rechtsprechung gefordert, dies zu konkretisie­ren. Es geht, wie schon mein Vorredner gesagt hat, um die Bewertung immaterieller Schäden, und da geht es insbesondere um die Höhe des Entschädigungsbetrages. Auch ich bin der Meinung, dass die derzeitige Regelung eine richtlinienkonforme Inter­pretation darstellt. Daher werden wir dieser auch zustimmen.

Trotzdem muss, Herr Bundesminister, die Diskussion um mehr Konsumentenrechte weitergehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bereits seit 1. Oktober 2000 ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen bei Verbraucher­geschäften. Österreich hängt da nach. Ich glaube, wir sollten diese Regelung aus der Bundesrepublik übernehmen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier und KollegInnen betreffend „Vereinheitlichung der Rück­trittsfristen für KonsumentInnen bei Konsumentengeschäften“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, eine einheitliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen in allen einschlägigen Konsumentenschutzgesetzen (zum Beispiel Konsu­mentenschutzgesetz, Bauträgervertragsgesetz, Kapitalmarktgesetz) vorzuschlagen und entsprechende Gesetzesänderungen dem Nationalrat vorzulegen. Dies soll der erste Schritt zur Vereinheitlichung und Vereinfachung beziehungsweise für eine ver­besserte Übersichtlichkeit (Klarheit) des Österreichischen zivilrechtlichen Konsumen­tenschutzes sein.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein konkreter Vorschlag für die wei­tere zivilrechtliche Diskussion. Wir dürfen Sie einladen, diesem Antrag zuzustimmen.

Abschließend noch eines, Herr Bundesminister: Ich begrüße Ihre Feststellungen, zur Verfahrensbeschleunigung eine Staatshaftung einzuführen, aber ich meine, auch Sie sind im Verzug, nämlich was die Staatshaftung für legislatives Unrecht betrifft. Wir kennen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und wissen, dass in Österreich eine derartige Regelung für Staatshaftungsangelegenheiten fehlt. Wir er­warten uns, Herr Bundesminister, dass Sie in Kürze auch eine derartige Regelung dem Parlament vorlegen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

 


19.47

 


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