Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 190

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dass man zumindest einmal den Hauptverband auf verfassungskonforme Beine stellt, damit man die Rechtssicherheit hat, dass das, was dem Hohen Haus vorgelegt wird, auch verfassungskonform ist und verfassungsmäßig hält.

Ein Punkt noch zur Ambulanzgebühr. Frau Ministerin! Wir haben kritisiert, dass die Am­bulanzgebühr erst mit 1. April 2003 aufgehoben wurde. Sie wissen, es sind nach wie vor Gebühren aus dem zweiten, dritten und vierten Quartal 2002 und aus dem ersten Quartal 2003 ausständig. Ich habe in der Regierungsvorlage, die wir heute bekommen haben, gesehen – offensichtlich haben Sie auch da, wenn auch spät, dazugelernt –, dass man anscheinend auch in diesen Fällen von einer Einhebung Abstand nehmen wird, was ich sehr begrüße. Ich hätte mir nur gewünscht für die Patientinnen und Patienten, für die Verwaltung, für uns alle miteinander, dass diese Erkenntnis bereits wesentlich früher zum Tragen gekommen wäre und nicht erst mit so langer Verzöge­rung, mit so viel Aufwand für die Verwaltung und so viel Aufregung für Patientinnen und Patienten.

Letzter Punkt, Frau Ministerin: Es ist, glaube ich, schon eine Novität, dass wir zwei Begutachtungsverfahren zu ein und derselben Gesetzesmaterie haben und wir heute hier eine Regierungsvorlage vorfinden, die sich in zwei Teile gliedert. Offensichtlich ist diese Bundesregierung auf Grund der neuen Kompetenzverteilung nicht in der Lage, uns ein einheitliches Konzept für eine einheitliche Gesetzesmaterie vorzulegen, was das Begutachtungsverfahren natürlich nicht erleichtert, wenn man verschiedene Vor­lagen zu ein und demselben Thema, zum Teil unterschiedliche Inhalte zum selben Paragraphen hat. Ich denke mir, es trägt nicht zur Transparenz der Gesetzgebung und zur Nachvollziehbarkeit auf Seiten der Bevölkerung bei, wenn Sie auf diese Art und Weise weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.24

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Medizinproduktegesetz wurde von meinen Vorrednern umfassend behandelt. Ich möchte hier nur anmerken, dass auch ich diesen Abänderungsantrag begrüße, der auf Grund der Anregung der Frau Abge­ordneten Haidlmayr eingebracht wurde, womit erreicht wird, dass dann, wenn Medizin­produkte von der Sozialversicherung teilfinanziert werden, auch die Instandhaltungs­kosten von dieser übernommen werden.

Zur Vereinbarung zur Sicherung der Patientenrechte, der so genannten Patienten­charta. Auch Herr Abgeordneter Grünewald hat dazu gesprochen und angemerkt, dass es selbstverständlich darum geht, das Gesundheitssystem in gleicher Qualität für alle Menschen zur Verfügung zu haben. Ich möchte vielleicht noch eine Anmerkung zur Frau Abgeordneten Scharer machen, die gesagt hat, von der Bundesregierung bezie­hungsweise von der Frau Ministerin werde bei den älteren Menschen Verunsicherung betrieben: Mit solchen Reden, wie Sie sie hier gehalten haben, werte Frau Abgeord­nete, verunsichern Sie die älteren Menschen, damit tragen Sie dazu bei, dass sie es nicht mehr als Selbstverständlichkeit ansehen, dass sie auf alle Leistungen, die das Gesundheitswesen in Österreich bietet, zugreifen können und zu diesen Zugang haben bis ins hohe Alter.

Den uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der modernen Medizin für alle will die Frau Bundesministerin, weshalb auch eine Gesundheitsreform stattfinden muss, damit diese Leistungen allen Österreicherinnen und Österreichern auch in Zukunft in gleicher Weise zugänglich sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

 


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