Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 193

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Pfuschertums, das ist keine Politik, die sich die Menschen in unserem Land verdient haben! (Beifall bei der SPÖ.)

19.34

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


19.35

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wie schon vielfach angekündigt, stimmen wir heute über eine Änderung des Medizinproduktegesetzes ab. Es geht hier vorwiegend um die Umset­zung von EU-Richtlinien und darum, neuen Innovationen und Trends in der Forschung und Entwicklung im Bereich der Medizinprodukte gerecht zu werden.

Ich möchte aber diese Gelegenheit auch nützen, die Wichtigkeit und das Positive die­ses Gesetzes zu unterstreichen. Es existieren an die 500 000 Medizinprodukte, die Bandbreite reicht von teils harmlosen Heftpflastern bis hin zu Hochrisikogeräten wie Computertomographen, und alle müssen selbstverständlich einem gewissen Standard und einer bestimmten Qualität entsprechen. Je risikoreicher das Gerät, desto strenger sind das Zulassungsverfahren und die Überprüfung.

Daher müssen wir bemüht sein, unsere Gesetze auf dem Laufenden und sozusagen auf dem Stand der Technik zu halten. Wir müssen den Patienten und Anwendern den höchstmöglichen Schutz und die größte Sicherheit bieten, meine Damen und Herren. Als Mitarbeiter des Roten Kreuzes kenne ich das Medizinproduktegesetz aus der Sicht des Anwenders. Wir haben sehr viele derartige Produkte in Verwendung, und meine Erfahrung bestätigt mir die Notwendigkeit der Schaffung von gesetzlichen Rahmen­bedingungen.

Ein derartiges Medizinprodukt im Bereich des Roten Kreuzes ist zum Beispiel der De­fibrillator. Auch er unterliegt natürlich den strengen Qualitätskriterien und Verordnun­gen des Medizinproduktegesetzes. Diese Novellierung beinhaltet unter anderem auch die Anpassungen bei der Instandhaltung und die notwendigen Voraussetzungen für die öffentliche Bereithaltung von Defibrillatoren.

Ich nehme an, alle oder zumindest jene, die noch im Plenarsaal sind, kennen das Pro­jekt des Roten Kreuzes. Zusammen mit zahlreichen Partnern wird versucht, den „Defi“ mehr und mehr im öffentlichen Bereich und in den Betrieben zu etablieren. Ich muss an dieser Stelle ein großes Lob an die Betriebe und Institutionen aussprechen, die ohne gesetzliche Verpflichtung einen „Defi“ in ihren Gebäuden installieren. Derzeit sind österreichweit zirka 1 050 Geräte bestellt und bereits 800 aufgestellt worden. Auch wir im Parlament haben seit Juli 2001 einen bei der Feuerwache platziert, das ist sehr positiv zu erwähnen.

Allein in Oberösterreich konnten seit Anfang des Jahres 230 Geräte in Unternehmen wie IKEA, BP, VA-Tech, um nur einige wenige zu nennen, aufgestellt werden. Neben öffentlichen Plätzen wie Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften, Banken, Schu­len, Hallenbädern wurden besonders auch die Altenheime und sogar Justizanstalten in das Projekt mit eingebunden. Wichtig ist dabei vor allem die entsprechende Schulung von Bediensteten und Bürgern, die zum Großteil vom Roten Kreuz durchgeführt wird. Österreich nimmt hier eine beachtliche weltweite Vorreiterrolle ein, meine sehr geehr­ten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Noch bedeutender sind aber die Erfolgszahlen dieses Projekts, dieses so genannten Laien-„Defis“. Da sind all jene nicht mit eingerechnet, die sich bei den Rettungsdiens­ten befinden. Dieser so genannte Laien-„Defi“ war österreichweit schon 28 Mal im Ein­satz, und von den 13 Mal, wo das Gerät wirklich aktiv wurde, überlebten zehn Men-


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