Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 197

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Mit dieser Gesetzesänderung wird klargestellt, dass Derivate aus menschlichem Blut Medizinprodukte sind. Ich möchte jetzt aber keine Abgrenzungsdiskussion beginnen: Sind Medizinprodukte mit menschlichem Blut Medizinprodukte oder Arzneimittel?

Frau Bundesministerin, wir wissen, dass in Europa eine derartige Regelung notwendig ist. Ich darf Sie daran erinnern, dass in Italien, und zwar in Trient, ein Strafverfahren gegen österreichische Hersteller von Blutplasma läuft, die diese europäischen Bestim­mungen nicht eingehalten haben und wo es in weiterer Folge zu schwersten Gesund­heitsschädigungen von italienischen Patienten gekommen ist. – Daher begrüßen wir Sozialdemokraten diese Regelung.

Ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu wahrnehmen, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, mich namens meiner Fraktion bei den engagierten Beamtinnen und Be­amten Ihres Ressorts zu bedanken, die ja das Medizinproduktegesetz zu vollziehen haben.

Aus einer Anfragebeantwortung, die vor kurzem auch wieder im Gesundheitsaus­schuss bestätigt wurde, ergibt sich, dass die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die dieses schwierige Gesetz zu vollziehen haben, nur in etwa ein Drittel des Personal­standes ausmacht, wie das etwa bei einem vergleichbaren anderen europäischen Staat der Fall ist. Ich schätze diese Beamtinnen und Beamten, und ich ersuche Sie, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, diesen unseren Dank für ihre engagierte Arbeit zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der vergangenen Sitzung des Gesundheitsausschusses auch darüber diskutiert, dass im Zuge dieser Gesetzes­novelle vier Verordnungen erlassen werden. Frau Bundesministerin, Sie haben unserer Fraktion zugesagt, dass uns diese Verordnungen zugestellt werden. Wir haben gehofft, dass wir bereits heute bei dieser Debatte über diese Verordnungs-Entwürfe verfügen. Bedauerlicherweise haben Sie uns diese jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Ich ersuche Sie daher, Frau Bundesminister, uns diese nachträglich zu übermitteln.

Das Hauptproblem, werte Kolleginnen und Kollegen, liegt allerdings darin, dass wir hier in Österreich Medizinprodukte auf dem Markt haben, die nicht kontrolliert werden. Not­wendig ist auch eine neue europäische Regelung, gibt es doch ein Nahrungsergän­zungsmittel (der Redner hält die Packung „Strobby“ in die Höhe), das als Medizinpro­dukt zertifiziert wurde und so verkauft wird: arzneimittelrechtliche Bestimmungen gelten nicht, lebensmittelrechtliche Bestimmungen gelten nicht. Und es gibt ein weiteres Pro­dukt (der Redner hält nun die Packung „CM3 Alginat“ in die Höhe), ebenfalls als Medi­zinprodukt zertifiziert, von niemandem kontrolliert; ein ähnliches Produkt führte bereits zu mehreren Todesfällen.

Frau Bundesministerin! Unsere Fraktion unterstützt Ihre Beamtinnen und Beamten in Brüssel, die darauf drängen, dass es diesbezüglich zu einer Regelung kommt. „Strobby“ beispielsweise ist in England ein Arzneimittel, in Niedersachsen ein Medi­zinprodukt – und in Österreich weiß niemand, welche Auswirkungen solche Produkte tatsächlich haben.

Daher: Wir brauchen eine neue Regelung, und zwar nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

19.53

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja sehr erfreulich, dass Bund und


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