zu Z 3:
Mit
der vorgeschlagenen Ergänzung sollen die Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen
und Fachhochschulen in die Lage versetzt werden, wie die Universitäten attraktive
Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Die Erweiterung des Ausbildungsspektrums
wird insbesondere aus zwei Gründen vorgeschlagen. Zum einem hat der tertiäre
Sektor generell einen wichtigen Beitrag zu den Aktivitäten lebensbegleitenden
Lernens zu leisten. An dieser Aufgabe, die erst kürzlich im Berlin-Communique
als zentraler Teil des Bologna-Prozesses bekräftigt wurde, sollen auch die
Fachhochschulen teilhaben. Zum anderen sind die Fachhochschulen auf Grund der
berufsfeldspezifischen Ausbildung und der laufenden Veränderungen der
beruflichen Anforderungen zur regelmäßigen beruflichen Weiterbildung geradezu
prädestiniert.
Die
vorgeschlagene Regelung bietet den Erhaltern größtmögliche Flexibilität und bindet
die Lehrgänge in eine angemessene Form der Qualitätssicherung durch den Fachhochschulrat
ein, sofern für die Absolventinnen und Absolventen akademische Grade oder
Bezeichnungen vergeben werden sollen. Diese abgeschwächte Form der Qualitätssicherung
ist sachgerecht, weil die Lehrgänge nur in jenen Fachbereichen angeboten werden
dürfen, in denen auch akkreditierte Fachhochschul-Studiengänge durchgeführt
werden.
Wie
an den Universitäten müssen auch an den Fachhochschulen für Lehrgänge zur
Weiterbildung jedenfalls kostendeckende Beiträge eingehoben werden.
In
der Regierungsvorlage wird vorgeschlagen, das Diploma Supplement auch im Fachhochschulbereich
einzuführen und so einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Bologna-Ziele zu
leisten. Zur weiteren Verstärkung der internationalen Mobilität der Absolventinnen
und Absolventen wird vorgeschlagen, zusätzlich auch die Übersetzung der Verleihungsurkunden
vorzusehen und damit an die entsprechende Regelung des Universitätsgesetzes für
Universitätslehrgänge (§ 58 Abs. 3) auch in dieser Hinsicht anzuschließen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. – Bitte.
20.13
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben es uns nicht leicht gemacht, dieses Gesetz abzulehnen. Ich werde Ihnen die Gründe dafür nennen.
Wenn Sie sagen, dass Fachhochschulen eine Erfolgsstory sind, so kann ich Ihnen in diesem Fall sogar beipflichten, sie sind es! Es ist dem Ausschuss sogar ein außergewöhnlich guter Fachhochschulbericht vorgelegt worden, der, wie wenige Berichte sonst, aufschlussreich ist, den man diskutieren kann und der sehr objektiv Plus und Minus, Fehlendes und bereits Getanes differenziert aufzeigt.
Was uns aber doch fehlt, ist, dass auf dem Sektor des tertiären Bildungssystems eigentlich kein General- und Gesamtplan sichtbar ist, auch keine Strategien; dass die Abstimmung (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Brinek und Dr. Wolfmayr) – nein, das stimmt schon, das sagen auch andere, nicht nur ich! (Abg. Prinz: Glauben Sie immer, was andere sagen?) – zwischen Universitäten und Fachhochschulen noch nicht optimal ist und – was man auch sieht und im Bericht bestätigt wird – dass die Zahl atypischer Einstiege, also ohne übliche Matura, sondern über einen Lehrabschluss