Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 238

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10. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert wird (168/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Schließlich gelangen wir zum schönen 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung steht Herrn Abgeordnetem Wimmer zu. 3 Minuten sind Sie am Wort.

 


21.59

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolle­ginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es geht, wie angekündigt, bei dieser ersten Lesung um eine Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes von 1997.

Ich möchte es in aller Kürze auf den Punkt bringen: Wir wollen ähnliche Regelungen, wie sie das Lebensmittelgesetz vorsieht. Das heißt, es muss einmal öffentliche War­nungen beziehungsweise Hinweise geben, wenn gesundheitsschädliche Futtermittel in Verkehr gebracht wurden. In der Vorlage ist vorgesehen, dass diese Informationspflicht beziehungsweise diese Warnpflicht in § 29 festgeschrieben werden soll. – Das ist der eine Punkt.

Ein zweiter Punkt ist für uns sehr wichtig: Es gibt jedenfalls im alten Gesetz keinen Revisions- und Probenplan, wie er für Lebensmittel vorgesehen ist. Daher wird dieser Sicherheitsmechanismus in § 28a neu geregelt werden, weil es einfach nicht so sein darf, meine Damen und Herren, dass durch gesundheitsschädliche Pflanzenschutz­mittel möglicherweise eine große Bevölkerungsgruppe gefährdet wird.

Meine Damen und Herren! Weiters geht es auch um den Schutz der bäuerlichen Betriebe. Es besteht da dringender Handlungsbedarf, und daher dürfen wir Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dazu einladen, dieses Problem mit uns gemeinsam zu lösen und gemeinsam mit uns bei den nächsten Lesungen den Beschluss herbeizuführen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Schultes 5 Minuten zu uns; das ist eine Obergrenze. – Bitte.

 


22.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir erleben etwas, was wir nicht verdient haben. Wir erleben gerade den dritten Aufguss eines abgeschriebenen Entwurfs von einem alten Gesetz. Das ist wirklich peinlich, denn Abgeordneter Maier hat das schon im Jahr 2001 eingebracht, es ist nichts daraus geworden, dann hat es Abgeordneter Gradwohl wieder gebracht, der hat aber heute kein Interesse mehr. Maier hat auch kein Interesse mehr, und Abgeordneter Wimmer kann nichts dafür, er wird hierher ans Rednerpult geschickt, um etwas vorzu­lesen, was in der Sache nicht korrekt ist. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der SPÖ.)

Interessanterweise reden wir hier vom Pflanzenschutzmittelgesetz, in der Antragsbe­gründung schreibt ihr jedoch von Futtermittel. Das kommt aber in allen Paragraphen nicht vor – euch ist echt ein Malheur passiert, ein Schlamassel, ein Durcheinander, eine Schlamperei. Solch eine Opposition haben wir uns nicht verdient! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


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