Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 37

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich teile weiters mit, dass vorgeschlagen ist, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 4 bis 8, 9 bis 18, 19 und 20 sowie 21 bis 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dau­er der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stun­den“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 123 Minuten, Freiheitliche 84 Minuten, Grüne 91 Minuten.

Darüber entscheidet das Hohe Haus, wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­be­zügliches Zeichen. – Herr Kollege Schieder, stimmen Sie zu? (Abg. Schieder: Ja!) Da bin ich froh, denn dann ist es einstimmig. Wir werden daher so vorgehen. – Herr Kol­lege Schieder, Sie als Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Euro­parates haben ein gewichtiges Wort. Das ist wichtig. (Heiterkeit.)

1. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Bundes­gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streit­sachen (Außerstreitgesetz – AußStrG) (268 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (225 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem im Zusammenhang mit der Erlassung des Außerstreitgesetzes die Notariatsordnung, das Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, die Exekutionsordnung, das Ge­richts­organisationsgesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Allgemeine Grundbuchs­anlegungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Ehegesetz, das Todes­erklärungsgesetz 1950, das Kraftloserklärungsgesetz 1951, das Eisenbahnent­eig­nungs­gesetz 1954, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Scheckge­setz 1955, das Anerbengesetz, das Aktiengesetz 1965, das Bundesgesetz über Notare als Gerichtskommissäre im Verfahren außer Streitsachen, das Perso­nen­standsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Bundesgesetz zur Durchfüh­rung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Aner­ken­nung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts, das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, das Rechtspflegergesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung des Über­ein­kommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte inter­nationaler Kindesentführung, das Kartellgesetz 1988, das Jugendwohlfahrts­ge­setz 1989, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Auslandsunterhaltsgesetz, das Firmen­buch­gesetz und das Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates


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