Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 41

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Abgeordnete Doris Bures (fortsetzend): Ich habe die Rede deshalb noch nicht beendet, weil ich dem Herrn Bundesminister auch noch sagen möchte, was sich hinter seiner Gesetzesvorlage versteckt. Wir haben in Österreich zwei Millionen Miet- und Woh­nungseigentumsverhältnisse. Es sind 4,3 Millionen Menschen, die von dieser Gesetzeslage negativ betroffen sind, denen durch Ihre Vorlage, die ÖVP und FPÖ womöglich auch beschließen werden, der Rechtszugang erschwert wird, die dadurch ein Kostenrisiko haben. Illegale Abrechnungen werden durch diesen Beschluss lega­lisiert. Das ist eine Vorgangsweise, die von der Sozialdemokratie abgelehnt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


10.07

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und auch die Zuhörer auf der Galerie seien begrüßt. Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, nämlich Außer­streit­gesetz, Außerstreit-Begleitgesetz und Wohnrechtliches Außerstreitbegleitgesetz, stel­len eine Jahrhundertreform dar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Pa­ket ist die größte Reform, die wir im Justizbereich jemals beschlossen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Nach der Zivilprozessreform und nach dem strafrechtlichen Vorverfahrensreformpaket, das ja im Unterausschuss ist, bekommen wir mit dem heutigen Reformwerk eine mo­derne Verfahrensordnung für die allermeisten Fälle, bei denen Bürger mit dem Gericht zu tun bekommen. Quantitativ ist das Außerstreitverfahren wesentlich bedeutender als der Strafprozess. Trotz der medialen Nebenbühnen, bei denen der Herr Minister ge­legentlich Kritik erntet, hat sich Minister Böhmdorfer mit den Reformumsetzungen be­reits jetzt als Justizreformer, als Justizreformminister in die Geschichtsbücher einge­tragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dieses Jahrhundertwerk – Jahrhundertwerk deshalb, weil es immerhin die Vorschriften aus dem Jahr 1854 ersetzt – wurde im Ressort jahrelang vorbereitet, und ich bedanke mich für die hervorragende Vorarbeit, die es uns Abgeordneten leicht gemacht hat, das Gesetz ohne Abänderungsantrag beschließen zu können. Ein besonderer Dank gilt hier Frau Dr. Kloiber, die dieses Werk begleitet hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

Das Außerstreitpaket ist ein Dienstleistungsgesetz für die Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darin werden in Verfahrensregelungen und auch in Detailma­te­rien­regelungen Erbschaftsangelegenheiten, die einvernehmliche Scheidung, Unter­halts­ansprüche, Mietrechtsansprüche, wie Kollegin Bures ausgeführt hat, Vaterschafts­klagen, Adoptionsverfahren, Obsorgeregelungen, Sachwalterregelungen, das Eisen­bah­n­en­teignungsgesetz, Grundbuchangelegenheiten und noch vieles mehr geregelt.

Mit diesem Gesetz soll der Bürger rasch, bürgerfreundlich und vor allem effizient bei Gericht zu Recht kommen, und vor allem soll damit gleichzeitig auch die Gerichts­belastung etwas vermindert werden. Wir hatten ja einen Aktionstag, an dem sich die Richter über die hohe Belastung, die sie haben, beklagt haben.

Lassen Sie mich zu zwei Punkten dezidiert Stellung nehmen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bei der Scheidung Anwaltszwang für beide Teile. Dies deshalb, damit beide Partner gleichzeitig gleichwertig vertreten sind und nicht ein Partner unvertreten über den Tisch gezogen wird. Diese Regelung schützt meist die Frauen, die sich keinen Anwalt leisten oder den Anwalt des Mannes bei


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