Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 88

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Getriebe ist, nur ist die Aufklärung bis jetzt nicht erfolgt, und daher dürfen Sie natürlich nur mit endenwollender Zustimmungsbereitschaft rechnen, was das Gesamte auch in dritter Lesung betrifft.

Abschließend: Ganz toll finde ich – und das sollte man mit dem Herrn Bundeskanzler diskutieren, der ja jetzt ständig im Flugzeug zu diversen Regierungschefs unterwegs ist – die Stimmrechte nach der EU-Erweiterung in der EZB. Die EZB-Rotation teilt die Euro-Zone in Klassen, heißt es. – Super! Die großen Länder haben eine andere Rolle als die kleinen, und es gibt ein Rotationssystem. Beides will der Herr Bundeskanzler nicht. – Gut, dass er nicht da ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.56

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend gemel­det. – Bitte.

 


12.57

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte beim vorlie­gen­den Tagesordnungspunkt gerne zu zwei ganz konkreten Gesetzentwürfen Stellung neh­men, und zwar zum Devisengesetz und auch ganz kurz zur Frage EUROFIMA.

Was das neue Devisengesetz betrifft, so geht es nicht nur um die Derogation zweifellos überholter devisenrechtlicher Bestimmungen, die ja aus 1946 stammen und die auch den Geist der Nachkriegszeit mit Restriktionen und Devisenkontrollen et cetera atmen. Meiner Ansicht nach geht es dabei durchaus auch um den Punkt, dass uns bewusst sein muss, wie sehr sich die Situation in der Zwischenzeit geändert hat.

Wir haben im letzten Jahr zum ersten Mal neben dem traditionellen Zahlungsbilanz­überschuss auch einen Handelsbilanzüberschuss, und der konnte wahrscheinlich nur dadurch erreicht werden, dass es nicht nur gelungen ist, die Exporte zu fördern, in­dem exportstarke Unternehmen Anreize erhalten haben, sondern dass die mittel­stän­dische Wirtschaft die Möglichkeit erhalten hat, stärker zu exportieren. (Abg. Dr. Matz­netter: Und ein schlechter Inlandskonsum!)

Das hat mit sich gebracht, dass wir neben dem Plus im Dienstleistungssektor insbe­son­dere auch im Produktionsbereich stark zulegen konnten und heute fast jeder zweite verdiente Euro im Produktionsbereich bereits in den Export geht. Insofern ist das eine absolute Notwendigkeit.

Schaut man sich den Gesetzentwurf an, wird einem gleichzeitig auch bewusst, dass nach wie vor Bipolaritäten vorhanden sind, etwa im § 3, wenn man sieht, welche Ein­schränkung des Kapital- und Zahlungsverkehrs getroffen werden können – nicht nur von der EU, sondern auch in Zukunft von einem Nationalstaat. In Wirklichkeit handelt es sich dabei nur um den traditionellen Rest nationalstaatlichen Agierens. Wie auch in den Erläuterungen zu dem Entwurf bereits angemerkt, wird das wahrscheinlich nur ganz selten – ich behaupte, überhaupt nie – zur Anwendung kommen, handelt es sich nämlich tatsächlich um theoretische Rechte.

Das macht uns natürlich auch bewusst, dass sich eben ein guter Teil des Handelns auf andere Institutionen oder Zentren verlagert hat und dass man diese Entwicklung nicht nur beobachten muss – sie ist ja für uns ungeheuer positiv –, sondern dass man auf der anderen Seite auch versuchen muss, diesen Institutionen einen entsprechenden Hand­lungsrahmen zu geben. – Dazu gehört der Stabilitätspakt. Ohne die entspre­chen­de Währungsstabilität ist auch dieser gemeinsame wirtschaftliche Aufschwung nicht möglich, und man muss, weil es noch keine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik im EU-Raum gibt, auch dort entsprechend ansetzen.

 


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