Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 104

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Änderungen sind eine Folge der Änderung in § 7 Abs. 1 AVOG durch den Abän­derungsantrag zur Regierungsvorlage.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die beiden von Frau Abgeordneter Tamandl verlesenen Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


13.51

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit 1. Jänner 2004 tritt das Abgabenver­wal­tungs­organisationsgesetz in Kraft, von dem zumindest wir von den Oppositions­parteien auf Grund der letzten Ausschussdebatte nicht genau wissen, was dieses Gesetz wirk­lich alles bewirkt. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob alle Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien wissen, was dabei gemacht wird. Ich möchte jetzt nicht un­bedingt dem Herrn Staatsekretär die Schuld zuschieben (Ruf bei der ÖVP: Das ist aber bei Ihnen ungewöhnlich!), sondern im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz steht: der Bundesminister für Finanzen.

Jetzt weiß ich nicht, hat der Bundesminister für Finanzen gesagt, der Herr Staats­sekretär soll uns bewusst nicht informieren, weil da irgendetwas im Gange ist, was den Regionen nicht gut tut (Abg. Mag. Posch: Der Herr Finz und der Herr Grasser haben schon lange keine gute Kommunikation mehr!), oder hat dies andere Gründe. Im Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht schon, dass mit 1. Jänner 2004 „beson­dere Organisationseinheiten“ gegründet werden sollen. Ich frage nur: Was sind „beson­dere Organisationseinheiten“?

Der Herr Staatsekretär hat uns gesagt, es gibt Wirtschaftsräume. Der Wirtschaftsraum Innviertel etwa hat drei selbstständige Finanzämter. Wird das auch in Zukunft so sein? Der Herr Staatsekretär hat gesagt: Ja, daran ändert sich nichts. Ich stelle jetzt die Frage dazu: Im Gesetz steht ... (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist keine Frage­stun­de!) – Nein, das ist keine Fragestunde, sondern ich werfe das auf in der Diskussion, damit Sie sich damit auseinandersetzen und wissen, was Sie beschließen.

Da steht nämlich: Die Gesamtleitung des Finanzamtes – also eines – erfolgt durch den Vorstand und den für die fachliche Leitung des Finanzamtes zugeteilten Fach­vor­stand. – Also haben wir jetzt drei Finanzämter mit drei Chefs, so wie jetzt, oder werden wir in Zukunft drei Finanzamtshäuser haben, also Einbringungsstellen, und einen Chef? Das heißt, ich sehe die Gefahr, dass die qualifizierten Arbeitsplätze, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien und besonders von der „F“, weil Sie sich da so lustig darüber gemacht und echauffiert haben, zu einem zentralen Punkt wandern. Das kann doch nicht Ihr Interesse und auch nicht unser Interesse sein, dass wir mit 1. Jänner 2004 beginnend die qualifizierten Arbeitsplätze in den Bezirken in Schritten zentralisieren.

Weiters hätten wir auch gerne gewusst, nach welchen Kriterien zentralisiert wird. Es gibt bei uns im Innviertel ein großes Finanzamt, und zwar Braunau, und zwei kleinere, die nicht den Umsatz des großen haben. Ich höre, eines der kleineren soll die zentrale


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite