Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 124

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Die Leute mussten sich Kredite aufnehmen, aber das ist dem Finanzminister egal, denn sie sind einkommensmäßig gar nicht in der Lage, das zurückzuzahlen. Das ist dem Herrn Finanzminister egal, es heißt zurückzahlen.

Nächster Punkt – und da wird es dann kritisch –: Festgelegt wurde im Gesetz: 115 Pro­zent des Betrages, der bezahlt wurde, müssen zurückgezahlt werden. Die 15 Prozent sind, das erklärt der Minister auch in der Anfragebeantwortung, sozusagen ein Zinsauf­schlag. Nur: Worauf mir der Finanzminister keine Antwort gegeben hat – das wäre aber wichtig gewesen, denn das ist verfassungswidrig, meine sehr geehrten Damen und Herren –, ist: Wenn jemand zu Unrecht diesen Zuschuss bezogen hat, dann muss er auch zurückzahlen, aber dann läuft das unter dem Titel „Rückforderung“ und er zahlt nur 100 Prozent des Ausgangsbetrages zurück. Wenn der, der zu Unrecht bezogen hat, ein niedriges Einkommen hat, kann ihm die Rückforderung gestundet oder erlas­sen werden. Das heißt, er ist besser gestellt als derjenige, der die Leistung zu Recht bezogen und dann zurückzahlen muss.

Das heißt mit Sicherheit, dass das Gesetz in dieser Konstruktion verfassungswidrig ist. Es ist verpfuscht. Es gab sieben, acht Jahre lang keine Information für die Betroffenen. Es wurde eingefordert für Jahre, für die die Finanzbehörde gar nicht mehr einfordern darf. Es wurde für mehrere Jahre eingefordert. Durch diese Rückforderungsaktion des Finanzministeriums sind Menschen in Lebenslagen gekommen, die eigentlich unglaub­lich sind. Man hat soziale Härten produziert in einem Ausmaß, wie man es vielleicht wirklich nur von diesem Finanzminister erwarten kann.

Angesichts all dessen hätte ich mir schon eine bessere und differenziertere Anfrage­beantwortung erwartet, als nur zu sagen: Die Aktion ist ausgesetzt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis.)

15.12

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz zu Wort gemeldet. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


15.12

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Ordnung halber möchte ich feststellen, dass für das Karenzgeldgesetz beziehungsweise das Kinderbetreuungsgeldgesetz grundsätzlich der Sozialminister zuständig ist. Das Finanzministerium ist mit dem Vollzug betraut. (Abg. Öllinger: Ja! Um den geht es!) – Ich stelle nur einmal die Zuständigkeiten fest.

Auf Grund dieser Bestimmungen – das haben Sie ja bereits ausgeführt, Herr Abgeord­neter Öllinger – haben allein stehende Elternteile beziehungsweise in Gemeinschaft lebende Elternteile einen dauerhaften Anspruch auf Zuschuss zum Karenzgeld bezie­hungsweise zum Kinderbetreuungsgeld, nämlich dann, wenn bestimmte Einkommens­grenzen nicht überschritten werden. – Dieser Zuschuss soll also die Bezieher kleiner Einkommen bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Überschreitet das Einkommen in weiterer Folge eine bestimmte Grenze, ist der Zu­schuss in Form bestimmter Prozentsätze dieses Einkommens zurückzuzahlen. Bis zu dem im Gesetz definierten Mindesteinkommen hat also keine Rückzahlung zu erfolgen. Der rückzuzahlende Betrag ist – das ist richtig – mit 115 Prozent zu bemessen, weil ja einerseits darin ein Darlehen zu sehen ist – es ist ja vorausbezahlt worden – und ande­rerseits eine Bearbeitungskomponente dazukommt. Wenn man das mit Krediten ver­gleicht, stellt man fest, diese insgesamt 115 Prozent sind ein sehr günstiger Satz.

Sowohl das Karenzurlaubszuschussgesetz als auch das Karenzgeld sahen keine ge­setzliche Informationspflicht des zur Rückzahlung verpflichteten Elternteils im Falle der Gewährung des Zuschusses an einen allein stehenden Elternteil vor – das ist richtig.


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