Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 200

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. – Bitte.

 


19.42

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich werde mich jetzt nicht über die Rolle der SchützInnen in den Schützen­vereinen näher auslassen, sondern nur ganz kurz zunächst auf das Abkommen und dann generell zum Thema Schusswaffen zu sprechen kommen.

Der kleine Grenzverkehr der traditionellen Schützenvereinigungen findet ja auch heute schon statt, und er soll auch gerne stattfinden. Selbstverständlich sollen sie auch ihre Waffen mitnehmen können, um ihre Schüsse während der Aufmärsche abgeben zu können. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Das Ganze ist auch heute schon geregelt. Wir bewegen uns auch jetzt nicht in einem ungeregelten Bereich, und wenn wir eine neue Regelung beschließen, dann muss man einen Vergleich mit der Ausgangslage anstellen: Jetzt gilt für Grenzübertritte mit Waf­fen das, was sowohl europaweit als auch in Österreich, diesfalls speziell im Waffenge­setz, geregelt ist. Das heißt, ein europäischer Feuerwaffenpass ist die Grundvorausset­zung, und weiters bestehen zeitliche Limitierungen, die im österreichischen Waffenge­setz für das Mitbringen von Waffen geregelt sind und im Regelfall ein Jahr betragen. Außerdem besteht eine Bindung an die jeweiligen Waffenpassbestimmungen mit Fünf­jahresfristen.

Das heißt, wir haben heute eine Regelung, die für die Schützen doch viel Bürokratie mit sich bringt, wenn sie all das als Individuen absolvieren und nicht einfach im Rah­men des Vereins erledigen können. Es soll Erleichterungen geben, ich halte es jedoch für überzogen, wenn man dann gleich überschießend dereguliert. Gemäß diesem Ab­kommen würde man nämlich irgendwie alles freigeben und mit einer Zehnjahresfrist koppeln, im Unterschied zu allen anderen Bestimmungen, mit welchen wir uns jetzt bei maximal fünf Jahren bewegen.

Außerdem ist es mir ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass einige wich­tige Fragen überhaupt nicht geregelt sind. Die Grünen haben sich – und das haben wir auch in einem Entschließungsantrag formuliert, der ebenfalls im Ausschuss zur Be­handlung vorliegt – mehrfach schon dafür ausgesprochen, dass Sportschützen, um welche es in dem Abkommen ebenso geht, und traditionelle Schützenvereine eine geregelte Verwahrung ihrer Waffen sicherstellen können, wozu sich das Abkommen völlig verschweigt. Mich würde insbesondere interessieren, wie die Verwahrung der Waffen für einen längeren Besuch als einer Fahrt für ein oder zwei Stunden über die Grenze zum Feiern und wieder zurück, was ich eher für die Ausnahme als die Regel halte, nämlich für die Zeit von sich daran anschließenden geselligen Aktivitäten, die ja erwünscht sind, geregelt ist.

Jetzt ist nur die Rede von der Zuständigkeit von ein oder zwei Verantwortlichen für den Verein. (Abg. Wittauer: Es gibt eigene Waffenmeister!) Wir haben geltende Regeln im Waffengesetz für die Waffenverwahrung ab etwa 20 Stück. Es bleibt aber völlig offen, wo die Waffen, mit welchen Sportschützen oder traditionelle Schützenvereinigungen einreisen beziehungsweise im Umkehrabkommen ausreisen, untergebracht werden. Liegen diese dann im Hotelzimmer, im Autobus oder in einem Privat-PKW herum? In diesem Punkt wird wirklich im Vergleich zu dem, was wir heute haben, zu wenig geregelt beziehungsweise zu stark dereguliert.

Als Zeichen dafür, dass wir eine sorgfältige Regelung für den Umgang mit schusstaug­lichen Waffen haben möchten und insbesondere die Verwahrung auch bei den ge-


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