13.58
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gebärdendolmetscherin, danke für Ihre Arbeit, die ja sicher nicht leicht ist.
Mein erster und wichtigster Dank gilt natürlich den Mitarbeitern im Ressort, denn es war sicherlich kein Leichtes, in dieser diffizilen Materie letztlich doch zu einem Konsensentwurf zu kommen. Hier hat sich wieder das Ressort als solches sehr bewährt. Wie gesagt, die Mitarbeiter haben wirklich erstklassige juridische Qualität unter den gegebenen politischen Bedingungen – das muss ich herausstreichen – in Bund und Land geleistet. (Abg. Dr. Fekter – demonstrativ Beifall spendend – : Die sind hervorragend! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Was soll das heißen?)
Nun ganz konkret zur Genese dieser zwei Gesetze. Wir haben es schon gehört: Die Missstände beziehungsweise die mangelhafte Gewährleistung von Freiheitsrechten, die mangelhaften Heimverträge – es gibt in verschiedenen Bundesländern überhaupt keine Vorlagen und überhaupt keine gesetzliche Verankerung – sind schon seit Jahren Anlass zu Kritik. Wir haben nach gewissen Erkenntnissen des Bundeskanzleramts verfassungsrechtlicher Natur erst im Jahr 2000 auf Bundesebene die Initiative ergreifen können. Und da muss man der SP-Fraktion sehr danken, weil sie durch einen Antrag den Stein ins Rollen brachte. Nur, das Problem ist: Der Stein blieb hängen. Die Begutachtung war 2002 bereits abgeschlossen – es handelte sich damals um ein einheitliches Gesetz –, dann kamen die Wahlen, und auf einmal wurde die gesetzliche Vorlage gesplittet: Heimaufenthaltsgesetz und Heimvertragsgesetz. Auch die Lesbarkeit und der Informationswert insgesamt sind etwas reduziert worden. Die inhaltlichen Mängel und Defizite möchte ich anschließend noch darlegen.
Diese Verzögerung und diese Aufsplitterung haben sicherlich dazu beigetragen, dass insgesamt gesehen jetzt nicht jene Qualität hier zur Beschlussfassung vorliegt, die wir eigentlich angestrebt hätten. (Abg. Dr. Fekter: Ganz im Gegenteil: Die ist besser geworden!) – Frau Kollegin Fekter, Sie haben ja schon im Ausschuss argumentiert: Die Menschenrechte brauchen eine eigene gesetzliche Formulierung (Abg. Dr. Fekter: Menschenrechte gehören nicht in Verträge!) und können nicht in einem Heimaufenthaltsgesetz, in dem vertragliche Angelegenheiten im Zentrum stehen, geregelt werden. (Abg. Dr. Fekter: Weil Menschenrechte nicht vertraglich abdingbar sind!)
Aber wieso haben Sie im Gegensatz zu dem kundigen und auch in der Wissenschafts-Gesellschaft sehr anerkannten Professor Barta Ihren Standpunkt (Abg. Mag. Tancsits: Weil sie auch kundig ist!) fachlich nicht qualifiziert? Ich frage mich: Wem soll ich eher trauen? Einem Universitätsprofessor, der in die Materie schon jahrzehntelang eingearbeitet ist (Abg. Dr. Fekter: Der seinen Entwurf umgesetzt haben wollte!), oder einer Abgeordneten, die zwar den Justizausschuss leitet, aber wahrscheinlich weniger Erfahrung hat als ein Universitätsprofessor in diesem Bereich? (Abg. Dr. Fekter: Menschenrechte wollte ich nicht vertraglich disponiert haben!)
Nun so viel zur Splittung. Aber, Frau Kollegin, seien Sie beruhigt: Ich trage persönlich die Verantwortung dafür, dass ich entgegen massiver Kritik aus meiner eigenen Fraktion diesen Gesetzen auch in der gesplitteten Form zustimmen werde (Abg. Mag. Donnerbauer: Das spricht für Sie, aber nicht für Ihre Fraktion!), allerdings nur unter dem Aspekt, dass auch evaluiert wird und dass die Mängel, die sich schon jetzt abzuzeichnen beginnen, in Zukunft beseitigt werden. (Abg. Dr. Fekter: Wo? Wo? Ich habe noch keinen einzigen gesehen!)
Darum werde ich nun einen Entschließungsantrag, den wir gemeinsam mit Herrn Kollegen Jarolim und der SP-Fraktion ausgearbeitet haben und der eine Basis für unsere Zustimmung ist, einbringen. (Abg. Steibl: ... Sozialisten ...!) Dieser Entschließungs-