Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 157

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ausleben wollen und Pornographie, eigene Pornographie verbreiten, verkaufen, in den Verkehr bringen wollen. Ich bin dagegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man das liberalisiert und ab 14 Jahren alles erlaubt, dann ist es nicht mehr weit dorthin, dass Bilder von 14-Jährigen, die wie 11 oder 12 ausschauen, in den Verkehr gebracht werden. Dann bereiten wir den Bo­den für die Pädophilie und für diesen kriminellen, ungustiösen Markt. Das möchte ich nicht unterstützen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Daher kann meine Fraktion auch nicht dem Wunsch nachkommen, Jugendliche ab 14 vom Schutzzweck auszunehmen und Pornographie von Jugendlichen bereits ab 14 im Internet zu erlauben, deren Besitz zu erlauben, deren Produktion und Verbreitung zu erlauben.

Nach dem Expertenhearing haben wir die Definition dessen, was Pornographie ist und was bloß erotische Bilder sind, näher bestimmt. Selbstverständlich wollen wir nicht Urlaubsfotos vom Nacktbadestrand oder von Babys in der Badewanne sofort pönalisie­ren. Ich glaube aber, dass es nicht angeht, Kinder zu fotografieren und Nacktbilder von Kindern im Internet zu verkaufen. Bedauerlicherweise findet die pädophile Szene über sehr neutrale Nacktbilder im Internet ihren Markt. Es genügt das bloße Nacktbild, um Signale auszusenden, an welche Kundschaft das gehen soll.

Wir wissen von der Stelle für die Bekämpfung des Cyber Crime im Innenressort, dass es nicht der Hardcore ist, der sozusagen die Szene anspricht, sondern die Einstiegs­droge sind ganz harmlose Dinge. Daher halte ich es für gerechtfertigt, hier den stren­geren Weg zu gehen, nicht die Einstiegsdrogen per se zu liberalisieren und dem Pädo­philenmarkt und dem Kinderpornomarkt neue Felder zu eröffnen und den Boden auf­zubereiten. Wir in Österreich wollen nicht Zufluchtsort für diese kriminellen Taten sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.25

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


18.25

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist in dem Haus unbestritten, dass alle Parteien hier der Initiative der Europäischen Union – das muss man ja dazusagen: es ist ein europäischer Rahmenbeschluss, der umzusetzen ist – natürlich zustimmen, weil keiner von uns will, dass Jugendliche und Kinder sexueller Gefährdung ausgesetzt wer­den. Keiner von uns will, dass hier eine Pornographieindustrie entsteht. Keiner von uns hier will all das, was die Kollegin Fekter in den Raum gestellt hat, unterstützen, sondern das ist natürlich massivst zu bekämpfen. (Abg. Dr. Fekter: Gut so, wenn Sie das nicht wollen!) Man muss sich nur anschauen, ob es auch tatsächlich um dieses gemeinsame Anliegen geht oder ob da noch etwas mehr mitschwingt.

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen sagen, es gab auch deshalb bis 1999 eine Arbeitsgruppe zum Sexualstrafrecht, die sich unter Beiziehung von Experten – von Psychologen, von Therapeuten – mit diesen Folgen, mit diesen Fragen auseinander gesetzt hat und die hier unterwegs war, um eine effiziente Verbesserung des Schutzes auch unter Maßgabe der Bedürfnisse der Jugendlichen, der Kinder zu erreichen. Ich persönlich und wir alle haben es eigentlich nicht verstanden, warum einer der ersten Schritte im Justizministerium die Auflösung dieser Arbeitsgruppe war. Ich weiß auch, dass es sicherlich nicht der damalige Herr Justizminister war, der das betrieben hat, sondern dass es offensichtlich eine falsch verstandene Moralität ist, sich mit derartigen Themen überhaupt nicht auseinander zu setzen. Das ist natürlich das Allerschlech­teste, und das wird den Jugendlichen in dem Zusammenhang nicht helfen können.

 


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