Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 159

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Meine Damen und Herren! Ich betrachte das als beschämend. Es zeigt Ihre Moralität, nämlich offensichtlich auch bei den Jugendlichen nicht zu unterscheiden, was sachlich ist. Das ist etwas, was wir ablehnen. Ich bedauere das zutiefst. Wir gehen mit dem sonstigen Gesetz mit, aber bei diesen scheinheiligen, unerträglichen und von Experten auch tatsächlich als solche dargestellten Punkten gehen wir nicht mit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter – in Richtung Präsidium –: Tatsächliche Berichtigung, bitte!)

18.31

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dem zu be­richtigenden Sachverhalt den tatsächlichen Sachverhalt gegenüberzustellen. – Bitte.

 


18.31

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Kollege Jarolim hat gerade behauptet, Seelsorger wären vom Sexualstrafrecht ausgenommen. – Das ist falsch!

Seelsorger unterliegen selbstverständlich auch dem Sexualstrafrecht, speziell in jenem Paragraphen, in dem es um die Ausnützung des Autoritätsverhältnisses geht, insbe­son­dere auch dann, wenn sie Erzieher sind oder wenn Ihnen Kinder anvertraut worden sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stoisits: Nur dann! – Abg. Dr. Puswald: Nur dann! Tatsächliche Berichtigung!)

18.32

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine tatsächliche Berichtigung? – Das ist eine persön­liche Erwiderung. (Abg. Dr. Jarolim: Das war jetzt tatsächlich etwas, aber nicht das Richtige!) Die könnte ich Ihnen zugestehen, wenn Sie angesprochen worden wären, was aber nicht der Fall ist. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


18.32

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Wenn man die Auffassungen von Pornographie und insbesondere von Kinderpor­nographie von vor ungefähr zehn Jahren mit der heutigen Sicht vergleicht, dann muss man schon sagen: Es liegen Welten dazwischen!

Ich habe mir das angeschaut. Im Jahre 1994 wurde hart diskutiert, ob der Besitz von kinderpornographischen Bildern strafbar sein soll. Dann hat man sich endlich durch­gerungen zu einer geringen Freiheitsstrafandrohung von sechs Monaten – wie gesagt: durchgerungen. Es war zwar jeder schockiert über einen Film, den seinerzeit meine Kollegin Apfelbeck zeigte, aber tatsächlich hat man Bedenken gehabt, wirklich hart durchzugreifen.

Ich zitiere jetzt keine Namen von Abgeordneten, aber hier hat bei dieser Debatte ein Abgeordneter beispielsweise gesagt: Es ist leider nicht dazu gekommen, eine Gesamtreform des Pornographiegesetzes mitzutragen. Das wäre gewesen: eine klarere Regelung und Einführung von absoluten Verkaufs- und Tauschverboten in Bezug auf pornographische Darstellungen mit unter 14-Jährigen, ebenso auch porno­graphische Gewaltdarstellungen. Das heißt, es ist nicht gelungen, das durchzusetzen.

Weiters sagte eine Abgeordnete: Ich finde es besonders wichtig, jeglichen Besitz von derartigen Kassetten – das sind diese Gewalt- und Kinderpornographie-Kassetten –, egal, wie viele es sind, zu bestrafen. Es stand lange zur Diskussion: Wie viele muss er denn haben, damit er bestraft wird? – Das war also damals die Diskussion. Eine Abgeordnete hat ferner gesagt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt auch


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