Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 167

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diesem Bereich erscheint aber § 207b problematisch und wird deshalb im Nationalen Aktionsplan Kinder- und Jugendrechte (YAP) die Forderung nach einer Evaluierung dieser Bestimmung im Hinblick auf die befürchtete Einschränkung jugendlicher Selbst­bestimmung erhoben. Vor Vorliegen des Ergebnis dieser Evaluierung sollte der An­wendungsbereich des § 207b nicht erweitert werden.

Der § 219 idgF (Ankündigung der Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs) schützt die Interessen des Einzelnen, in der Öffentlichkeit nicht ungewollt mit Ankündigungen konfrontiert zu werden, die auf die Herbeiführung eines geschlechtlichen Verkehrs abzielen. Im strafwürdigen Bereich scheinen hier die Bestimmungen des Porno­graphie­gesetzes ausreichend. Diese Strafbestimmung braucht daher – wie auch noch im Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage vorgesehen – nicht mehr aufrecht er­halten werden, zumal die von den Regierungsfraktionen beantragte unveränderte Bei­behaltung dieser Strafbestimmung der ausdrücklichen Intention des Gesetzes zu einer sprachlichen Modernisierung („Unzucht“ etc) entgegenläuft.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Redezeit voraussichtlich 6 Minuten. – Bitte.

 


18.51

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Strafrechtsänderungsgesetz 2003 bein­haltet zwei große Blöcke: einerseits die Änderung des Sexualstrafrechtes, worüber ja schon einiges hier vom Rednerpult aus ausgeführt wurde, und als zweiten Block: Schutz unbarer Zahlungsmittel, die bisher in Österreich nicht geschützt waren. Im zwei­ten Teil geht es also darum, Kreditkarten- und Bankomatkartenbetrüger auch hier in Österreich verfolgen zu können.

Sehr viel ist ja bereits, wie gesagt, über das Sexualstrafrecht diskutiert worden, den­noch möchte ich noch einige Anmerkungen dazu in diese Diskussion einbringen und Folgendes vorausstellen: Das Internet ist heute aus der wirtschaftlichen Welt nicht mehr wegzudenken; es ist ja auch ein wirklich wahres Hilfsmittel für viele wirt­schaftliche Beziehungen, eröffnet aber gleichzeitig auch den Verbrechern ein geradezu unermessliches Feld und noch nie da gewesene Möglichkeiten.

Es gibt die Internet Watch Foundation, die im August des Vorjahres veröffentlicht hat, dass sich die Kinderpornographie im Internet im Jahre 2002 verdoppelt hat – und dass die Täter immer geheimere Wege finden, um einen Zugang zu diesen Seiten zu finden und so Pädophilen ein Betätigungsfeld eröffnen, das wirklich unbeschreiblich ist.

Ich habe hier einen Auszug aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom November des Vorjahres, wo zu lesen steht: „Mach dich in Chat-Rooms an sie heran!“ In diesem Artikel der „FAZ“ wird sehr deutlich beschrieben, welche Wege heute Internet-Ver­brecher – ja, ich möchte sie wirklich so nennen – gehen.

Es ist also höchste Zeit, dass der österreichische Gesetzgeber auf diese Entwicklung reagiert, und auch da muss eben der Schutz des Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen. Mit aller Kraft wollen wir gegen Verbrecher dieser Art vorgehen, damit diese ganz klar wissen, dass sie, wenn sie solche Dinge tun, auf alle Fälle mit Konsequenzen zu rechnen haben.

Diese Bestimmungen, die wir heute hier neu beschließen, dienen einerseits der Prävention, sollen aber vor allem auch den Behörden genügend Werkzeug in die Hand geben, um mit aller Härte gegen solche Verbrecher vorzugehen.

 


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