Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 169

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Meine Damen und Herren von der SPÖ, hören Sie doch auf damit, aus dieser Frage politisches Kleingeld schlagen zu wollen! Ich glaube, das lohnt sich wirklich nicht. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Zum Schluss kommend: Das vorliegende Strafrechtsänderungsgesetz ist ein Beweis dafür, dass diese Regierung angetreten ist, um lange Diskussionen, wie sie auch von Kollegin Stoisits hier ins Treffen geführt wurden, endlich zum Abschluss zu bringen und Entscheidungen herbeizuführen. Ich bin der Überzeugung, dass diese heutige Ent­scheidung eine gute ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

18.59

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Puswald zu Wort. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

 


18.59

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sozialdemokratie bekennt sich bedingungslos zur Regelung aller Punkte, die im Bereich des Sexual­strafrechts regelungsbedürftig sind, und unterstützt alle dahin gehenden Intentionen einhellig. Daran kann es keinen Zweifel geben. Jeder, der etwas anderes unterstellen möchte, ist bewusst bösartig.

Die Sozialdemokratie verwahrt sich aber auch dagegen, dass durch eine völlige Igno­ranz aller einhelligen Expertenmeinungen, wie sie sich in den Debatten vor der Ge­setzwerdung in den Ausschusssitzungen ergeben haben, dass entgegen allen Bedenken, die auch seitens der Legisten aus dem Ministerium, allen voran Sektions­chef Miklau, zum Ausdruck gebracht wurden, hier Gesetzestexte entweder bewusst schlampig oder jedenfalls von so mangelhafter Qualität verfasst werden, dass es uns unmöglich ist, diesem Gesetzesvorhaben, dem wir weitestgehend zustimmen werden, vorbehaltlos zuzustimmen. Ich stelle hier klar: Für diese mangelnde Qualität sind nicht die hervorragenden Beamten des Ministeriums verantwortlich, sondern es handelt sich dabei ausschließlich um mangelnde Qualität infolge entweder mangelnden Verständ­nisses seitens der Regierungsparteien oder bewusster Ignoranz.

In diesem Zusammenhang empört mich die tatsächliche Berichtigung der Frau Dr. Fek­ter, die als Ausschussvorsitzende dieses Instrument geradezu missbraucht hat. Dieser Missbrauch der tatsächlichen Berichtigung, Frau Dr. Fekter, disqualifiziert Sie aber auch als Ausschussvorsitzende. (Abg. Dr. Fekter: Lesen Sie die Geschäftsordnung! Das war eine ganz ... tatsächliche Berichtigung!) Und ich sage Ihnen auch warum. Sie waren am 20. Jänner Vorsitzende in der Sitzung des Justizausschusses, in der Herr Sektionschef Miklau ausdrücklich, zur Frage der Seelsorger befragt, erklärt hat, dass die Seelsorger vom derzeitigen Gesetzestext nur zum Teil erfasst sind. Sie wissen genau, dass es hier eine Lücke gibt, die es zu schließen gälte. (Abg. Dr. Fekter: Jarolim hat gesagt, sie sind nicht erfasst!) Man findet weder im Gesetzestext noch in den Erläuternden Bemerkungen entsprechende Korrekturen dazu.

Sie nehmen daher bewusst in Kauf, dass es sich in Zukunft um Vorfälle handeln kann, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie sie in diversen Korrespondenzen mehrfach zum Ausdruck gebracht wurden und wie sie mehrfach in der Vergangenheit zu Übergriffen geführt haben, die wir alle nicht wollen und denen wir allen vorkehren sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn ich Ihnen im Übrigen noch den Text des § 218 vorhalten darf, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Ich fürchte mich davor, wie mangelhaft dieser Text ist und wie man ihn im schlimmsten Fall allenfalls von der Justiz anwenden könnte. In diesem Zu­sam­menhang erschiene mir nämlich die Praxis und die Handhabung der Gesetze, die ich in


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