Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 61

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 17 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig ange­nommen.

Damit ist der 2. Punkt der Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 39/A der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Dr. Erwin Rasinger, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (15 der Beilagen)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte.

12.10


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir reden bei diesem Tagesordnungspunkt über das Arzneimittel­gesetz. Dieses Gesetz hat sehr viel mit Risikovorsorge und mit dem drohenden Konflikt im Irak zu tun.

Worum geht es dabei? – Es geht um die mögliche Verseuchung mit Pockenviren, und diese Pocken­viren sind natürlich sehr, sehr gefährlich. Amerika hat 200 Millionen Impfdosen ge­kauft – übrigens bei einer österreichischen Firma –, Deutschland kauft 100 Millionen Impfdosen. Damit Österreich mithalten kann, musste ein neuer Impfstoff gekauft werden. Warum ein neuer Impfstoff? – Der alte Impfstoff hatte Nebenwirkungen.

Laut WHO gibt es die Pocken seit 1977 offiziell nicht mehr. Die Pockenimpfungen, die vor 1977 durchgeführt wurden, hatten auf eine Million geimpfte Dosen eine Nebenwirkungsrate von zirka fünf Todesfällen – es war also, muss man sagen, eine enorm gefährliche Impfung – und 50 Fäl­len von Hirnhautentzündung. Es handelte sich dabei eigentlich um eine Impfung, bei der man das in Nebenwirkungen bestehende Risiko schon sehr wohl abwägen musste.

Gott sei Dank ist die Welt heute pockenfrei, aber es gibt an noch existierenden Virenstämmen einen in Amerika und einen in Russland. Das heißt: Sollte es dem Irak gelungen sein – dafür spricht wenig, aber es wäre theoretisch doch möglich –, an Viren zu gelangen, dann wür­de das natürlich eine eminente Gefahr darstellen, denn die Bevölkerung ist überhaupt nicht durch­geimpft.

Das Risiko ist sehr schwer einzuschätzen, aber es ist natürlich nicht gleich null. Wer wäre haupt­sächlich betroffen? – Das wären wahrscheinlich Menschen im Nahbereich von Flughäfen oder öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen. Und da muss man natürlich sehr wohl ein­schreiten. Nach sieben bis zehn Tagen, die eher wie bei einem grippeähnlichen Syndrom – mit Glie­derschmerzen, Fieber und so weiter – ablaufen, würde es die berühmten Pockenpusteln


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