Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 34

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Die Zuverdienstgrenze ist unserer Ansicht nach eine Regelung, die in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten ist, schon auf Grund dessen, dass das Kindergeld im Ver­gleich zum früheren Karenzgeld eine Systemänderung bedeutet, nämlich nicht mehr einen Ersatz für entfallenes Einkommen, sondern eine Transferleistung, und da eine Zuverdienstgrenze schlicht und einfach obsolet ist.

Wir empfehlen die ersatzlose Streichung und damit eine ganz klare gesetzliche Rege­lung, woran sich jeder/jede orientieren kann und wo sich jeder/jede auskennt.

Jetzt ist es so, dass es eine Zuverdienstgrenze gibt, die an sich schon kompliziert genug ist. Es hat ja nämlich in der Öffentlichkeit Diskussionen gegeben, ob das Kinder­geld, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wird, zurückgefordert wird oder nicht. Da fragt man sich schon: Ist man da auf die jeweilige Gemütslage des jeweils zustän­digen Regierungsmitglieds angewiesen, oder gibt es da eine klare Regelung? – Man weiß es nicht.

Sie haben sich jetzt geeinigt: Sie wollen einen Beobachtungszeitraum und sich dann erklären. Es wäre für die Betroffenen entscheidend und ganz wichtig, dass Sie sich bald erklären. Die sauberste Lösung wäre jedenfalls eine Lösung in gesetzlicher Form. Jedenfalls wäre das Überdenken der derzeitigen Höhe der Zuverdienstgrenze ange­bracht. Aus unserer Sicht eine klare Lösung wäre deren Abschaffung.

Eine weitere wichtige Empfehlung der OECD im Zusammenhang mit dem Kinder­betreuungsgeld ist der Hinweis, dass es in der jetzigen Form erwerbshemmend ist und sehr einfache flankierende Maßnahmen die Situation deutlich verändern könnten, wie zum Beispiel eine flexiblere Gestaltung des Kindergeldes, was nicht einmal höhere Kosten verursachen würde und ganz einfach und ohne großen Aufwand umzusetzen wäre.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch, und zwar auch von der OECD gefordert, auch von der OECD analysiert, der Ausbau von Kinderbetreuungseinrich­tungen, insbesondere für die Kleinen, für die Null- bis Dreijährigen, und insbesondere für die Schulkinder, Stichwort: Ganztagsschule. Das wäre ein wichtiger Schritt, der in diesem Zusammenhang auch von der OECD Österreich empfohlen wurde.

Ein zweiter Antrag, der aus unserer Sicht in der Frage der Kinderbetreuung, der Fami­lienpolitik sehr wichtig ist, der von Ihnen in der letzten Sitzung des Familienausschus­ses leider auch vertagt worden ist, betrifft die Idee eines Vaterschutzmonats, um jenen Vätern, welche die wichtigsten Wochen, die ersten Wochen des Kindes zu Hause ver­bringen wollen, die Partnerin unterstützen wollen, eine intensivere Beziehung zum Kind aufbauen wollen, auch die Gelegenheit dazu zu geben. Wir werden weiter Gelegenheit haben, diese Punkte zu diskutieren. Ich hoffe, dass Sie sich doch noch aufraffen werden, Ihre Positionen zu überdenken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.21

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


10.21

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist gesagt worden, mit diesem Gesetzesbeschluss reparieren wir eine sehr unglückliche Regelung aus der Zeit der großen Koalition. Sie hat nicht nur schwere rechtliche Mängel, da sie eben eine Ungleichbehandlung beinhaltet, sondern auch in der Frage der Informationspflicht genügt sie nicht den gesetzlichen Mindestan­forderungen. Es ist auch zu sehen, dass es in keiner Weise möglich ist, einen Vertrag


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