Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 42

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nehmen und dort in einem Hort unterbringen, weil es draußen keinen gibt und es für diese Frauen daher schwierig ist.

Wenn es die Möglichkeit gibt, dass diese Frauen dann ihre Nachbarn bezahlen, dass diese die Kinder betreuen und sie von der Schule abholen, dann bleiben sie wenigs­tens im Ort, und es wird so auch der Abwanderung entgegengewirkt, Frau Kollegin. (Zwischenrufe der Abg. Binder.) Das alles müssen Sie berücksichtigen! Die Wahlfrei­heit ist das einzig Wahre bei der Kinderbetreuung! Die Eltern müssen die Wahlfreiheit haben, wie ihre Kinder betreut werden – als Ergänzung zum Elternhaus. Natürlich sind dazu verschiedene Einrichtungen notwendig. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.50

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzin­ger. Wunschgemäß 6 Minuten Redezeit. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


10.50

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte, liebe Frau Abgeordnete Steibl, Sie haben mich darauf hin­gewiesen, dass Ihnen der Unterschied zwischen Familien- und Frauenpolitik durchaus geläufig wäre, sofern ich mich richtig erinnere? Ich erinnere mich allerdings auch an eine Pressekonferenz, die Sie gemeinsam mit der – so genannten, muss ich ja schon sagen – Frauenministerin vor ein paar Wochen gegeben haben, wo Sie die wesent­lichen frauenpolitischen Errungenschaften dieser Regierung gewürdigt haben, und die waren – ich versuche sie jetzt aus dem Gedächtnis aufzuzählen –: Kinderbetreuungs­geld, Pflegehospizkarenz, Anhebung der Zuverdienstgrenze und noch ein paar weiter familienpolitische Maßnahmen. Aber: Wo war denn die Frauenpolitik? – Ich habe sie nicht gefunden! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Anscheinend ist die Pressekon­ferenz interessant gewesen!)

Das Problem ist: Sie machen Familienpolitik – das ist ja noch okay –, aber Sie machen keine Frauenpolitik!

Herr Abgeordneter Dolinschek hat es jetzt ohnehin ganz klar auf den Punkt gebracht: Es geht darum, mit Ihrer so genannten Familienpolitik den Arbeitsmarkt zu entlasten von den Frauen, die dorthin drängen. Er sagte wortwörtlich, der Arbeitsmarkt werde durch diese Frauen belastet. 25 000 Frauen würden arbeiten gehen, wenn sie die Kin­derbetreuung nicht selbst machen müssten. – So schaut Ihre Wahlfreiheit aus!

Im vorliegenden Gesetz wird eine Korrektur vorgenommen, die dringend notwendig war, aber sie ist nicht weitgehend genug. Ich möchte daher über zwei Punkte spre­chen, bezüglich derer ich glaube, dass dort die nächsten Korrekturen fällig sind.

Korrektur Nummer eins beim Kinderbetreuungsgeld – im Unterschied zu der in diesem Punkt jedenfalls besseren Regelung des Karenzgeldes davor – ist der Kündigungs­schutz. Wir haben jetzt einen Kinderbetreuungsgeldbezug, der deutlich länger dauern kann, als der Kündigungsschutz dauert. Das heißt: Sie machen es ganz gezielt, be­haupte ich, den Frauen um so schwerer, danach in den Erwerbsjob zurückzugehen, weil ja die Kündigung durchaus möglich ist. (Ruf bei der ÖVP: Die ist jetzt auch mög­lich!) Das heißt: Eine Frau, die die Wahlfreiheit hat, sich für die gesamte Dauer der Kinderbetreuung zu widmen, bezahlt diese Wahlfreiheit womöglich mit dem Verlust ihres Jobs danach, weil Sie nicht imstande waren, in diesem Kinderbetreuungsgesetz auch einen entsprechenden Kündigungsschutz zu verankern. (Beifall bei den Grünen.)

Das war Ihnen bewusst. Das Thema war mehr als bekannt. Ich habe es damals mit Frau Staatssekretärin Haubner selbst diskutiert, die gemeint hat: Ja, stimmt, müsste man eigentlich vorsehen; passiert ist allerdings nichts. Damals war sie aber auch noch


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