Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 44

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in die Brüche geht und sie in der Pension vielleicht auch noch einmal anfangen nach­zurechnen, was denn ihre Familienarbeit ihnen eingetragen hat.

Das fällt noch immer auf: Die Familienarbeit ist bei der Pensionsanrechnung dieser Regierung noch nicht einmal das wert, was ihr der Präsenzdienst wert ist! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.56

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Bundesminis­ter Mag. Haupt. – Sie sind am Wort, Herr Bundesminister.

 


10.57

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin sehr zufrieden, dass die heute vorliegende Gesetzesmaterie einvernehmlich über die Bühne geht und damit eine Reparatur eines auch für mich immer schon schlechten Zustandes aus dem Jahre 1996 positiv erledigt wird.

Es war in der heutigen Debatte ja zu hören, wie es damals zur Beschlussfassung gekommen ist. Das hat das bestätigt, was ich immer schon vermutet habe: dass die damalige Frauenministerin als Ministerin der stärksten Fraktion in der damaligen Bun­desregierung sich offensichtlich mit ihren Anliegen nicht durchsetzen konnte, sondern, im Gegenteil, die Anliegen anderer Bevölkerungsgruppen in der damaligen Bundes­regierung zu der Gesetzesmaterie geführt haben, wie wir sie heute hier vorfinden und wie wir sie zu Recht reparieren.

Die 15 Prozent Zinsen, die seinerzeit eingeführt worden sind, sind abgeschafft. Die Nichtverständigung jener, die die Kredite aufnehmen, sind schon im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes abgeschafft worden. Die Zuverdienstgrenzen wurden mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes – auch wenn heute hier darüber eine kontro­versielle Debatte stattfindet – deutlich erhöht. Man kann über die Höhe streiten, aber nicht darüber, dass es früher beim Karenzgeldgesetz ja eine Zuverdienstgrenze, eine Geringfügigkeitsgrenze von 316 € monatlich gegeben hat und dass diese mit dem Jahre 2002 auch für die Karenzgeldbezieher auf 14 600 € deutlich erhöht worden ist.

Ich habe – wie ich es im Ausschuss bereits gesagt habe – nunmehr die Ermächtigung, eine 15-prozentige Überschreitung bei Härtefällen per Verordnung festzulegen, was eine Zuverdienstgrenze von 16 790 € pro Jahr bedeuten wird.

Wenn man das mit den 316 € pro Monat beim Karenzgeld vergleicht, so ist das, glaube ich, trotz aller Kritik, die man daran von Seiten der Grünen übt, ein Quantensprung in der Erhöhung und damit auch ein Quantensprung in der Wahlfreiheit.

Sie werden mir Recht geben, Herr Kollege Öllinger: Wenn wir uns die Fraueneinkom­men in Österreich ansehen, vor allem in jener Altersschichte, wo im Regelfall die Frau­en in Österreich die Kinder bekommen: Erster Gipfel 16 bis 23 Jahre, zweiter Gipfel 30 bis 32 Jahre und dann noch ein kleiner Gipfel knapp vor dem 40. Lebensjahr. Das be­deutet, dass ungefähr ein Prozent der Frauen von diesen Zuverdienstgrenzen betroffen sein werden, mehr nicht, weil leider die Einkommenssituation nach wie vor so aussieht.

Ich möchte aber der grünen Fraktionskollegin auch noch Folgendes mit auf den Weg geben: Kinderbetreuung ist von der Verfassung her Angelegenheit der Länder. Die Grünen sitzen in allen Landtagen, von Wien bis zum Burgenland und von Vorarlberg bis zu Kärnten. Ich würde die Kollegin Weinzinger, die ja selbst lange im Niederöster­reichischen Landtag war, ersuchen, ihre Forderungen nach Kinderbetreuungseinrich­tungen dort zu stellen, wo auch die verfassungsmäßige Zuständigkeit gegeben ist, nämlich nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.

 


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